Ausschreibung 1298399: (22210) 805 Zielvereinbarungen post 2020 - Beraterpool Los 1

Publiziert am: 17. November 2022

Bundesamt für Energie BFE

Das Bundesamt für Energie (BFE) setzt sich unter anderem für die Senkung der CO2-Emissionen ein. Ein zentrales Instrument zur Senkung der CO2-Emissionen sind Zielvereinbarungen, welche zwischen dem Bund oder den Kantonen und den Unternehmen getroffen werden.
Für die Abwicklung der Zielvereinbarungen werden mit der vorliegenden Ausschreibung drei Beraterpools beschafft. Die Beraterpools vereinigen unter ihrem Dach Energieberater, die als Fachspezialisten die Beratungsdienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz und Verminderung von CO2-Emissionen bei den Unternehmen in der ganzen Schweiz erbringen.
Übersicht der Leistungen:
Grundleistung: Konzeptionierung des Beraterpools (Geschäftsorganisationskonzept)
Optionen: Siehe Ziffer 2.9.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Diverse Orte

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71313000: Umwelttechnische Beratung
  • 90713000: Beratung in Umweltfragen
  • 71314300: Beratung im Bereich Energieeinsparung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. November 2022 Publikationsdatum
17. November 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

1. Dezember 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

9. Januar 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

13. Januar 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Juli 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2032 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 01 Preis
20% ZK 02 Erfahrung des Anbieters mit Energieberatung
25% ZK 03 Auftragsanalyse und Qualität der Offerte
25% ZK 04 Fundierte Erfahrungen und Kompetenzen der angeschlossenen Energieberater

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität und hinsichtlich Aufbau eines Netzwerkes oder eines Beraterpools vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 10 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Für das Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 003) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebene Kontaktperson zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen in Bezug auf die Koordinationsstelle, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Er ist bereit die notwendige Anzahl Energieberater anzuwerben und in seinen Beraterpool aufzunehmen um die Dienstleistung in der ganzen Schweiz in der jeweiligen Sprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) anzubieten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, für die Koordinationsstelle Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer und italienischer Sprache erstellen und abliefern können. Die Sprachkompetenzen der verschiedenen Sprachen können jeweils durch verschiedene Schlüsselpersonen erlangt werden, sofern eine Konsistenz aller Projektergebnisse untereinander sichergestellt ist.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK06 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 010 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation (Beschreibung der internen Prozesse und Instrumente zur Qualitätssicherung – max. zwei A4-Seiten) oder entsprechendes Zertifikat.

EK11 Informatiksicherheit
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Bearbeitung von Kundendaten und deren Aufbewahrung die Anforderungen bezüglich Informatiksicherheit und Datenschutz in vollem Umfange zu erfüllen vermag (siehe AGB für Informatikdienstleistungen gemäss Ziffer 8.4.2 in Pflichtenheft oder EK08).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Gesetzliche Vorgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er alle Vorgaben und Regelungen aus der Energie- und CO2-Gesetzgebung und den daraus abgeleiteten Richtlinien, Vollzugsweisungen und Mitteilungen des Auftraggebers, die den vorliegenden Auftrag betreffen, einhält.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Gleichbehandlung
Der Anbieter akzeptiert und bestätigt, dass er nach der Zuschlagserteilung zum vorliegenden Auftrag verpflichtet ist, sämtliche Unternehmen gleich zu behandeln und für alle dieselben Grundlagen, Vorgaben und Anforderungen zu verwenden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14 Interessenskonflikt
Der Anbieter und seine bereits mandatierten sowie künftigen Energieberater akzeptieren und bestätigen, dass sie nach der Zuschlagserteilung keine Tätigkeiten ausüben dürfen, die zu einem Interessenkonflikt mit dem vorliegenden Auftrag führen oder ihre Unabhängigkeit bei der Durchführung der übertragenen Vollzugsaufgaben aufgrund der Energie- und CO2-Gesetzgebung (siehe Anhänge 021-023) beeinträchtigen könnten.
Der Anbieter und seine Energieberater wären insbesondere dann nicht unabhängig, wenn sie oder andere an seiner Organisation beteiligte Unternehmen, wie z. B. Stammhaus, Holding o.ä. sowie Tochter- oder Schwestergesellschaften seiner Organisation:
- Intermediärsaufgaben für nationale oder internationale Bescheinigungen wahrnehmen. Davon ausgenommen ist der Erwerb kleiner Mengen internationaler Bescheinigungen durch den Beraterpool, sofern der Auftrag durch Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung erfolgt und die Bescheinigungen im EHR zur Zielerreichung der Verminderungsverpflichtung abgegeben werden.
- Abnehmer von nationalen Bescheinigungen und Emissionsrechten wären.
- Mitarbeitende in ihrer Unternehmung oder Organisation beschäftigen würden, die im Auftrag des Bundes Energieberater oder Auditoren zertifizieren (Los 4).
- Auditoren in ihrer Unternehmung oder Organisation beschäftigen würden, die im Auftrag des Bundes Zielvereinbarungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verminderung der CO2-Emissionen auditieren (Los 6).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15 Anwendung des angebotenen Stundensatzes bei Erarbeitung und Umsetzung von Zielvereinbarungen
Der Anbieter bestätigt, dass er nur den angebotenen maximalen oder den der Teuerung angepassten Stundensatz im Vertrag gemäss Ziff. 12 zuzüglich Umlagekosten von Los 2 und Los 3 für die Erarbeitung und Überwachung der Zielvereinbarung und der Monitoringberichte in der Offerte und in der Rechnung an die Unternehmen verwendet.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK16 Inkassomodell
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft ein geeignetes Inkassomodell gemäss Ziffer 3.3.2 des Pflichtenhefts im Rahmen der Aufbauarbeiten (Konzeptionierung) zu erarbeiten und vom Auftraggeber genehmigen zu lassen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK17 Kommunikationsmassnahmen
Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche Kommunikationsmassnahmen, wie z. B. den Internetauftritt, Prospekte und Flyers, Mailings, Präsentationen, Geschäftsberichte und Kennzahlen, die einen Bezug zum vorliegenden Auftrag haben, mit dem Auftraggeber abstimmt und abspricht. Nur durch den Auftraggeber freigegebene Kommunikationsmassnahmen dürfen durchgeführt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK18 Transparenz bei der Leistungserbringung
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, im Rahmen der geplanten Erfolgskontrolle und Berichterstattung sämtliche bei der Ausführung des Auftrags erhaltenen und generierten Daten und Dokumente zur Verfügung zu stellen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung zu stehen. Die Übermittlung der Daten kann z. B. per E-Mail, SharePoint-Lösung, externen Datenträgern etc. erfolgen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK19 Jährlicher Tätigkeitsbericht
Der Anbieter erstellt pro Jahr einen Tätigkeitsbericht und stellt diesen der Bedarfsstelle zur Prüfung und Gutheissung zur Verfügung. Darin sind mindestens die folgenden Punkte abzudecken: Management Summary, Aktivitäten im Berichtsjahr, Organisatorisches, Ausblick auf das nächste Berichtsjahr. Sämtliche finanziellen Mittel inkl. Mittelflüsse und Mittelbestände, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Auftrag anfallen und bestehen, sind transparent, nachvollziehbar und eindeutig überprüfbar zu dokumentieren. Die Aufwände dafür sind in Pos. 1.1.2 zu inkludieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK20 Transparenz betreffend Aufträge und Angebote
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Aufträge und Arbeiten, die nicht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Auftrag anfallen jedoch einen Zusammenhang mit der Energie- und CO2-Gesetzgung haben, im Tätigkeitsbericht aufzuführen und sofern zutreffend deren Interferenz mit dem vorliegen Auftrag zu beschreiben.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK21 Evaluation der Leistungen
Der Anbieter bestätigt seine Kenntnisnahmen davon, dass die Bedarfsstelle ohne vorherige Abstimmung mit ihm, Umfragen bei den Energieberatern der einzelnen Beraterpools und den von ihnen betreuten Unternehmen über die Leistungen des Anbieters durchführen wird. Die Bedarfsstelle kann zu diesem Zweck mandatierte Evaluatoren einsetzen. In der Evaluation eingeschlossen sind auch Fragen zur transparenten und verursachergerechten Kostenverrechnung der Leistungen des Beraterpools und seiner Energieberater gegenüber den Unternehmen. Der Anbieter gewährt den Zugang zu Räumlichkeiten, Dokumenten und Daten während den üblichen Geschäftszeiten. Ebenfalls steht er gegenüber den Evaluatoren für Auskünfte während den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK22 Durchführung von Stichproben
Der Anbieter bestätigt seine Kenntnisnahme davon, dass die Bedarfsstelle im Rahmen des vorliegenden Auftrages Zielvereinbarungen und Monitoringberichte in Form von Stichproben entweder selbst oder mittels unabhängiger Auditoren prüft. Sowohl die Bedarfsstelle als auch die Auditoren können dazu die Energieberater und die Unternehmen direkt kontaktieren und von diesen Informationen einholen. Darin eingeschlossen sind Angaben zu energie- und umwelttechnischen sowie kommerziellen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Umsetzung von Zielvereinbarungen. Der Anbieter gewährt den Zugang zu Räumlichkeiten, Dokumenten und Daten während den üblichen Geschäftszeiten. Ebenfalls steht er gegenüber der Bedarfsstelle oder den Auditoren für Auskünfte während den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK23 Qualitätssicherung durch die Beraterpools bzw. der Koordinationsstelle
Die Bedarfsstelle ist an einer hohen Qualität der Zielvereinbarungen und Monitoringberichte interessiert.
Der Anbieter bestätigt seine Kenntnisnahme davon, dass Zielvereinbarungen und Monitoringberichte, die nicht der Energie- und CO2-Gesetzgebung und den daraus abgeleiteten Richtlinien, Vollzugsweisungen und Mitteilugen entsprechen, oder die aufgrund einer mangelhaft durchgeführten IZPA nicht das wirtschaftlich mögliche Potential ausschöpfen und damit verbunden tiefe Zielwerte abbilden, zur Nachbesserung an den Beraterpool bzw. an dessen Koordinationsstelle zurückgewiesen werden. Die Nachbesserung ist innert einer angemessenen Frist durchzuführen. Die Frist wird von der Bedarfsstelle festgelegt.
Die Bedarfsstelle behält sich vor, die dadurch entstandenen Mehraufwände, wie z. B. die Kosten der Auditoren, an die Beraterpools zu verrechnen. Desweiteren kann mangelhafte Arbeit durch den Energieberater zum Entzug der Zertifizierung und somit zum Ausschluss des Energieberaters von der Beratungstätigkeit führen. Nur die Bedarfsstelle ist berechtigt, eine Zertifizierung eines Energieberaters abzuerkennen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK24 Verbreitung und Förderung Produkte aus dem Programm EnergieSchweiz
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Produkte von EnergieSchweiz mit aktiver Unterstützung seiner Energieberater bei den Unternehmen bekannt zu machen und deren Nutzung und Verbreitung zu unterstützen und zu fördern.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK25 Anwendung der IT-Lösung des Bundes (Los 2) ab einem zu bestimmenden Zeitpunkt
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, für die Erarbeitung und Überwachung der Zielvereinbarungen und der Monitoringberichte auf Grundlage der Energie- und CO2-Gesetzgebung und den daraus abgeleiteten Richtlinien, Vollzugsweisungen und Mitteilungen sowie für Zielvereinbarungen mit Anerkennung der Kantone zur Erfüllung des Grossverbraucherartikels, die IT-Lösung des Bundes (Los 2) ohne Einschränkungen zu verwenden bzw. durch seine Energieberater verwenden zu lassen.
Die Bedarfsstelle legt den Zeitpunkt zur Nutzung der IT-Lösung des Bundes für den Zuschlagsempfänger fest. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch die IT-Lösung des Bundes (Los 2) zu verwenden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK26 Verwendung der Begrifflichkeiten gemäss Bundesvorgaben
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, sämtliche Begrifflichkeiten aus der Energie- und CO2-Gesetzgebung und den daraus abgeleiteten Richtlinien, Vollzugsweisungen und Mitteilungen zu verwenden. Das gilt insbesondere auch für Kommunikationsmassnahmen (siehe EK 17).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch