Ausschreibung 1298359: UL128 Vernayaz-Puidoux - UL137 Puidoux-Romanel, Planer Phase 31
Publiziert am: 16. November 2022
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Die Übertragungsleitungen UL128 Vernayaz-Puidoux und UL137 Puidoux-Romanel führen zwei 132 kV Schleifen und sind Teil von zwei Transportachsen für den Energietransit von den Produktionsanlagen im Unterwallis zu den Lastschwerpunkten im Bassin Lémanique. Die Anlage hat das Ende ihrerLebenszeit erreicht. Aus der Zustandsanalyse geht hervor, dass die 100 Jahre alten Masten zu ersetzen sind und die 40 Jahre alten Masten bestehen bleiben.
Gesamtlänge der beiden Trassen 65 km und 278 Masten. Ersatz 59km und 139 Masten.
Die SBB beabsichtigen, die benannten Leitungen abschnitts- und etappenweise zu erneuern. Der Planer soll ein Vorprojekt über die Erneuerung der Leitung erarbeiten und einen Variantenfächer mit machbaren Lösungsansätzen unterbreiten.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist Ausarbeitung des Vorprojekts. Die zentrale Frage dieses Vorprojekts ist, «wie» die Leitung erneuert werden kann und soll.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Vernayaz - Romanel |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. November 2022 | Publikationsdatum | |
16. November 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
9. Dezember 2022 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
6. Januar 2023 | Abgabetermin 00:00 | Bedingungen Formvorschriften |
9. Januar 2023 | Offertöffnung | Bedingungen Formvorschriften |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
Eignungskriterien:
Für die Bewertung der Eignung (EK) gelten folgende Musskriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Nachweise zu den Eignungskriterien:
Nachweise zum Kriterium EK1:
N1: Eine Projektreferenz der anbietenden Firma der letzten zehn Jahre, welches folgende Kriterien erfüllt:
- vergleichbare Aufgabenstellung
- Projekt beinhaltet die Trassenplanung einer Hochspannungsfreileitung.
- Die Phase 31 der Projektreferenz muss abgeschlossen sein.
Die Referenz muss durch die anbietende Fa. selbst und darf nicht durch einen Subplaner erbracht worden sein.
Nachweise zu den Eignungskriterien:
Nachweise zum Kriterium EK2:
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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