Zuschlag 1297623: UW Botterens: Planer SIA 32-53

Publiziert am: 15. November 2022

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management

Die Gruner Stucky SA hat nach der Bewertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht und ihr Angebot ist somit das Vorteilhafteste. Sie überzeugt mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis sowie die grösstenteils sehr gute Erfüllung der Zuschlagskriterien.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 71500000: Dienstleistungen im Bauwesen
  • 71320000: Planungsleistungen im Bauwesen
  • 71541000: Projektmanagement im Bauwesen
  • 71520000: Bauaufsicht
  • 71322000: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
  • 71314000: Dienstleistungen im Energiebereich
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 ZK1: Preis
20 ZK2: Schlüsselpersonen
10 ZK3: Auftragsanalyse
10 ZK4: Herausforderungen in Zusammenhang mit BIM
10 ZK5: Nachhaltigkeit
10 ZK6: Anbieterpräsentationen

Berücksichtigte Anbieter

Gruner Stucky SA, Renens VD
CHF 828,535 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 02.09.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 68 Tage

Datum des Zuschlags:

09.11.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802193
E-Mail-Adresse:  
gregory.hemmen@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1297623 UW Botterens: Planer SIA 32-53