Zuschlag 1295949: AS35 Grellingen - Duggingen Doppelspur - Bauherrenvermessung

Publiziert am: 4. November 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insb. das Zuschlagskriterium 1, bei dem sie wegen einem sehr detaillierten, projektspezifischen und qualitativ hochstehenden Beschrieb eine sehr hohe Punktzahl erreicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71500000: Dienstleistungen im Bauwesen
  • 71355000: Vermessungsarbeiten
  • 71356100: Technische Überwachung
Tags (Bau):
  • 109: Uebriges
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15% ZK1: Auftragsanalyse zu Vorgehensplanung
10% ZK1: Auftragsanalyse zu Projektherausforderungen
5% ZK1: Auftragsanalyse zu Organisation
10% ZK1: Auftragsanalyse zu Investitionskosten
10% ZK2: Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson: Projektleiter
5% ZK2: Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson: Projektleiter Stv.
5% ZK2: Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson: Spezialist Vermessung/Geodätische Messung
40% ZK3: Preis

Berücksichtigte Anbieter

Jermann Ingenieure und Geometer AG, Arlesheim
CHF 1,316,236 exkl. MwSt., Le prix indiqué correspond au montant du prix (remise comprise, hors TVA)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap.ch
Ausschreibung vom: 11.07.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 115 Tage

Datum des Zuschlags:

03.11.2022


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
pascal.breitenmoser@sbb.ch