Zuschlag 1295079: (21067) 316 Sensibilisierungskampagne Elektronisches Patientendossier

Publiziert am: 7. November 2022

Bundesamt für Gesundheit BAG, Kommunikation und Kampagnen

Den Zuschlag erhält die Firma Farner Consulting AG. Sie hat die Jury mit einem strategisch und kreativ stringenten sowie flexiblem Ansatz überzeugt und in der Gesamtbewertung der Qualitätskriterien (ZK 01, 02, 04 und 05) die meisten Punkte erreicht.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79341400: Werbekampagnen
  • 85100000: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: selective
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK01 Strategischer Ansatz
25% ZK02 Kreation, Umsetzung der Massnahmen
20% ZK03 Budget
20% ZK04 Team / Schlüsselpersonen
10% ZK05 Strategischer Ansatz für die Kommunikationsaktivitäten für eHealth Suisse

Berücksichtigte Anbieter

Farner Consulting AG, Zürich
CHF 6,048,090 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 09.06.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 140 Tage

Datum des Zuschlags:

27.10.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 3'598'090.00
- Optionen: CHF 2'450'000.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG, Kommunikation und Kampagnen
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 15 32
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch