Zuschlag 1294621: N02, 180002, EINZM OT, Einzelmassnahmen Osttangente / BHU und OBL BSA

Publiziert am: 7. November 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Nach Evaluation der eingegangenen Offerte wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Die Offerte des einzigen Anbieters ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.
Das Angebot besticht durch eine aussagekräftige und projektbezogene Auftragsanalyse. Die angegebenen Referenzen der Schlüsselpersonen werden als sehr gut bewertet.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25 % Bereinigte Angebotssumme
20 % ZK2: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER ANBIETER;
35 % ZK3: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN;
20 % ZK4: QUALITÄT DES ANGEBOTS;

Berücksichtigte Anbieter

C + E Planing AG, Wohlen AG
CHF 624,969

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Ausschreibung vom: 05.08.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 87 Tage

Datum des Zuschlags:

31.10.2022


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch