Zuschlag 1294167: CTR00933

Publiziert am: 26. Oktober 2022

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

Den Zuschlag erhält die Firma Dr. von Moos AG, da im Zusammenhang mit den technisch-wissenschaftlichen Besonderheiten im Bereich von Beratungs- und Ingenieurleistungen betreffend Geologie und Geotechnik im Bereich der geologischen Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz nur diese Anbieterin in Frage kommt. Die Anbieterin verfügt zudem über die notwendigen fachlichen Kompetenzen sowie die spezifischen personellen, technischen Ressourcen, um den Auftrag des ENSI fachgerecht bearbeiten zu können. Insbesondere verfügt die Anbieterin aufgrund zuvor erbrachter Leistungen über die notwendigen Erfahrungen, welche die geforderte Qualität der Leistungen sowie eine termingerechte Bearbeitung für das ENSI garantieren. Mit der Vergabe sollen zudem bereits früher erbrachte Leistungen ergänzt, erweitert und fortgeführt werden. Ein Wechsel der Anbieterin ist aufgrund der erforderlichen Kenntnisse zeitnah ausgeschlossen und daher aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Wechsel hätte zudem erhebliche Mehrkosten und Mehraufwand zur Folge.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71351220: Geologische Beratung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Dr. von Moos AG, Zürich
CHF 350,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

10.10.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Industriestrasse 19
5201 Brugg
Telefon: 056 460 84 00
E-Mail-Adresse:  
sabrina.adamek@ensi.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1294167 CTR00933