Ausschreibung 1291115: (22146) 805 Fachjournalisten EnergieSchweiz-Inhalte (FECHI)

Publiziert am: 13. Oktober 2022

Bundesamt für Energie

Los 1 – Kommunikationsagentur
Für die Leistungen in Los 1 wird eine Kommunikationsagentur gesucht, welche die Organisation und Koordination der Erstellung bzw. Überarbeitung der Fachinhalte inkl. Übersetzung und Lektorat und Layout sowie die Kommunikation der Fachinhalte (Crossmedial) übernimmt.

Los 2-7 – Fachjournalisten
Für die Leistungen in den Losen 2-7 werden Fachjournalisten für folgende Leistungen gesucht: Erstellung und Aktualisierung von Broschüren, Fachartikel und/oder Kurztexte. Die verschiedenen Lose decken die folgenden Fachbereiche ab:
Los 2: Gebäude
Los 3: Industrie und Dienstleistungen
Los 4: Geräte und Wettbewerbliche Ausschreibungen
Los 5: Mobilität
Los 6: Erneuerbare Energien
Los 7: Aus- und Weiterbildung


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Energie, Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79342000: Marketing
  • 79530000: Übersetzungsdienste
  • 71314000: Dienstleistungen im Energiebereich
  • 79822500: Dienstleistungen im Grafik-Design
  • 79551000: Schreibarbeiten
  • 79550000: Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • C: Consulting
  • P: Druck
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • C-C: Consulting
  • P-P: Druck
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Kommunikationsagentur

  • Lot 2:

    Fachjournalisten Gebäude

  • Lot 3:

    Fachjournalisten Industrie und Dienstleistungen

  • Lot 4:

    Fachjournalisten Geräte und Wettbewerbliche Ausschreibungen

  • Lot 5:

    Fachjournalisten Mobilität

  • Lot 6:

    Fachjournalisten Erneuerbare Energien

  • Lot 7:

    Fachjournalisten Aus- und Weiterbildung

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. Oktober 2022 Publikationsdatum
13. Oktober 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

28. Oktober 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

22. November 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

25. November 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. April 2023 Geplanter Projektstart
31. März 2030 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Kommunikationsagentur
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Für die Leistungen in Los 1 wird eine Kommunikationsagentur gesucht, welche die Organisation und Koordination der Erstellung bzw. Überarbeitung der Fachinhalte inkl. Übersetzung und Lekorat und Layout sowie die Kommuniktion der Fachinhalte (Crossmedial) übernimmt. Darunter zählen die Aufbereitung von Kurztexten für die Onlinepublikation und die Organisation der Fachjournalisten für die bestellten Inhalte. Grundleistung in Stunden: 01.04.2023 – 31.03.2027 Geschätzte Stunden total: 10’400
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.03.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK 1 Arbeitsprobe Crossmediale Kampagne
25% ZK 2 Arbeitsprobe Übersetzung und Lektorat
25% ZK 3 Arbeitsprobe Layout
25% ZK 4 Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 01, 09 und 23 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Fachjournalisten Gebäude
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Für die Leistungen in Los 2 werden Fachjournalisten für folgende Leistungen gesucht: Erstellung und Aktualisierung von Broschüren, Fachartikel und/oder Kurztexte. Die Lieferobjekte setzen sich aus Fachtext, Grafik und Bild, Media Kurztexte und Fachartikel sowie Projekteitung zusammen. Grundleistung in Stunden: 01.04.2023 – 31.03.2027 Geschätzte Stunden total: 1’600
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.03.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
45% ZK 1 Arbeitsprobe Fachtext
20% ZK 2 Fachliche Erfahrung Fachtexte
30% ZK 3 Preis
5% ZK 4 Qualität des Angebots (Struktur, Vollständigkeit)

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 02 und 09 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Fachjournalisten Industrie und Dienstleistungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Für die Leistungen in Los 3 werden Fachjournalisten für folgende Leistungen gesucht: Erstellung und Aktualisierung von Broschüren, Fachartikel und/oder Kurztexte. Die Lieferobjekte setzen sich aus Fachtext, Grafik und Bild, Media Kurztexte und Fachartikel sowie Projektleitung zusammen. Grundleistung in Stunden: 01.04.2023 – 31.03.2027 Geschätzte Stunden total: 1’600
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.03.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
45% ZK 1 Arbeitsprobe Fachtext
20% ZK 2 Fachliche Erfahrung Fachtexte
30% ZK 3 Preis
5% ZK 4 Qualität des Angebots (Struktur, Vollständigkeit)

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 03 und 09 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: Fachjournalisten Geräte und Wettbewerbliche Ausschreibungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Für die Leistungen in Los 4 werden Fachjournalisten für folgende Leistungen gesucht: Erstellung und Aktualisierung von Broschüren, Fachartikel und/oder Kurztexte. Die Lieferobjekte setzen sich aus Fachtext, Grafik und Bild, Media Kurztexte und Fachartikel sowie Projektleitung zusammen. Grundleistung in Stunden: 01.04.2023 – 31.03.2027 Geschätzte Stunden total: 1’600
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.03.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
45% ZK 1 Arbeitsprobe Fachtext
20% ZK 2 Fachliche Erfahrung Fachtexte
30% ZK 3 Preis
5% ZK 4 Qualität des Angebots (Struktur, Vollständigkeit)

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 04 und 09 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



5: Fachjournalisten Mobilität
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Für die Leistungen in Los 5 werden Fachjournalisten für folgende Leistungen gesucht: Erstellung und Aktualisierung von Broschüren, Fachartikel und/oder Kurztexte. Die Lieferobjekte setzen sich aus Fachtext, Grafik und Bild, Media Kurztexte und Fachartikel zusammen. Grundleistung in Stunden: 01.04.2023 – 31.03.2027 Geschätzte Stunden total: 1’000
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.03.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
45% ZK 1 Arbeitsprobe Fachtext
20% ZK 2 Fachliche Erfahrung Fachtexte
30% ZK 3 Preis
5% ZK 4 Qualität des Angebots (Struktur, Vollständigkeit)

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 05 und 09 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



6: Fachjournalisten Erneuerbare Energien
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Für die Leistungen in Los 6 werden Fachjournalisten für folgende Leistungen gesucht: Erstellung und Aktualisierung von Broschüren, Fachartikel und/oder Kurztexte. Die Lieferobjekte setzen sich aus Fachtext, Grafik und Bild, Media Kurztexte und Fachartikel sowie Projektleitung zusammen. Grundleistung in Stunden: 01.04.2023 – 31.03.2027 Geschätzte Stunden total: 1’600
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.03.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
45% ZK 1 Arbeitsprobe Fachtext
20% ZK 2 Fachliche Erfahrung Fachtexte
30% ZK 3 Preis
5% ZK 4 Qualität des Angebots (Struktur, Vollständigkeit)

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 06 und 09 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



7: Fachjournalisten Aus- und Weiterbildung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Für die Leistungen in Los 7 werden Fachjournalisten für folgende Leistungen gesucht: Erstellung und Aktualisierung von Broschüren/Faktenblätter, Fachartikel und/oder Kurztexte. Die Lieferobjekte setzen sich aus Fachtext, Grafik und Bild, Media Kurztexte und Fachartikel zusammen. Grundleistung in Stunden: 01.04.2023 – 31.03.2027 Geschätzte Stunden total: 800
  • Projektdauer von 01.04.2023 bis 31.03.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
45% ZK 1 Arbeitsprobe Fachtext
20% ZK 2 Fachliche Erfahrung Fachtexte
30% ZK 3 Preis
5% ZK 4 Qualität des Angebots (Struktur, Vollständigkeit)

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 07 und 09 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

Los 1:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch die Bedarfsstelle.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 5 Jahren nach.
Der Projektabschluss darf nicht älter als 5 Jahre (2018) zurückliegen. Laufende Projekte werden berücksichtigt.
Der Anbieter beschreibt im Formular «Referenzen des Anbieters» (Anhang 18) diese Referenz mit Angabe folgender Leistungen:
- Kommunikation (Crossmedial & Verhaltensökonomie)
- Übersetzung & Lektorat (Sprachen DE/FR/IT)
- Layout-Erstellung
Für die Erbringung der Leistungen können Subunternehmen beigezogen werden. Die charakteristische Leistung (Gesamtprojektleitung, Koordination und Organisation) ist jedoch vom Anbieter zu erbringen. Für die Qualität der Leistungen der Subunternehmen übernimmt der Anbieter die Verantwortung.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 18) einzureichen. Die Bedarfsstelle behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK 03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dies weist er im Anhang 19 Formular «Schlüsselpersonen» nach.

EK 05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen können.
Alternativ kann die Sprachkompetenz der stellvertretenden Projektleitung auch durch ein anderes Teammitglied abgedeckt werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Anhang 19 Formular "Schlüsselpersonen"). Der Anbieter weist dies mit Einreichung der geforderten Sprachdiplome nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nach. Folgende Kombinationen sind möglich:
- Projektleitung: C1 in DE und B2 in FR oder umgekehrt
- Stv. Projektleitung: B2 in DE und FR
Verfügen die Schlüsselpersonen über keine Sprachdiplome, so muss der Anbieter nachweisen, dass die Schlüsselpersonen mindestens 2 Jahre in der jeweiligen Sprachregion gearbeitet haben. Falls Subunternehmen beigezogen werden, gilt diese Anforderung ebenso für die Schlüsselpersonen des Subunternehmens.

EK 06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07 AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhang 20 des Pflichtenhefts.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
und
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs: Die Anbieterin ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 10 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09 Akzeptanz der Termine
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, das Mandat ab April 2023 aufzunehmen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10 Zusammenarbeit/Bereitschaft
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, die Aufträge in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und den Zuschlagsempfängern der anderen Lose auszuführen.
Bei Bedarf arbeitet der Anbieter als Team mit anderen Zuschlagsempfängern. Die Zusammenarbeit soll fachlich wie zwischenmenschlich funktionieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 11 Übersetzungen
Der Anbieter bestätigt, dass die Übersetzungsdienstleistungen, auch für die Arbeitsprobe Übersetzung und Lektorat nach ZK02, nicht ausschliesslich durch eine künstliche Intelligenz erfolgt. Die Leistungen sind durch einen Übersetzer oder eine Übersetzerin zu erbringen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 12 Lektorat
Der Anbieter bestätigt, dass er für das Lektorat jeweils zwei Lektoren pro Sprache (DE/FR/IT) einsetzt. Pro Auftrag gilt dann das Vier-Augen-Prinzip.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 13 Layout
Der Anbieter bestätigt, dass die Layout-Erstellung gemäss den Vorgaben des bestehenden CD Energie-Schweiz und in den dafür bereitgestellten InDesign-Vorlagen erfolgt (siehe auch Pflichtenheft Kapitel 3.5.1.3).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Los 2:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch die Bedarfsstelle.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in einem oder mehreren der folgenden spezifischen Fachthemen nach:
• Energetisch optimale Neubauten (Klimaneutralität, Netto-Null)
• Energetisch sanieren im Bestand
• Gebäudetechnik
• Energetische Betriebsoptimierung
• Gesetzliche Grundlagen & Normen
• Förderung & Finanzierung (steuerliche Aspekte)
Als Referenz gilt ein Fachtext (Artikel, Merkblatt, Broschüre, Kompendien o.Ä.) mit einem Mindestumfang von 1 A4-Seite (inkl. Bilder bzw. Grafiken).
Die Referenzen dürfen nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (Projektabschluss nach dem 01.01.2018).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 21) einzureichen. Die Bedarfsstelle behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten).

EK 03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dies weist er im Anhang 19 Formular «Schlüsselpersonen» nach.

EK 05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen können.
Alternativ kann die Sprachkompetenz der stellvertretenden Projektleitung auch durch ein anderes Teammitglied abgedeckt werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Anhang 19 Formular "Schlüsselpersonen"). Der Anbieter weist dies mit Einreichung der geforderten Sprachdiplome nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nach. Folgende Kombinationen sind möglich:
- Projektleitung: C1 in DE und B2 in FR oder umgekehrt
- Stv. Projektleitung: B2 in DE und FR
Verfügen die Schlüsselpersonen über keine Sprachdiplome, so muss der Anbieter nachweisen, dass die Schlüsselpersonen mindestens 2 Jahre in der jeweiligen Sprachregion gearbeitet haben. Falls Subunternehmen beigezogen werden, gilt diese Anforderung ebenso für die Schlüsselpersonen des Subunternehmens.

EK 06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07 AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhang 20 des Pflichtenhefts.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
und
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs: Die Anbieterin ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 11 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09 Akzeptanz der Termine
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, das Mandat ab April 2023 aufzunehmen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10 Zusammenarbeit/Bereitschaft
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, die Aufträge in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und den Zuschlagsempfängern der anderen Lose auszuführen. Bei Bedarf arbeitet der Anbieter als Team mit anderen Zuschlagsempfängern. Die Zusammenarbeit soll fachlich wie zwischenmenschlich funktionieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Los 3:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch die Bedarfsstelle.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in einem oder mehreren der folgenden spezifischen Fachthemen nach:
• Energetisch optimale Neubauten (Klimaneutralität, Netto-Null)
• Energetisch sanieren im Bestand
• Gebäudetechnik
• Energetische Betriebsoptimierung
• Gesetzliche Grundlagen & Normen
• Förderung & Finanzierung (steuerliche Aspekte)
Als Referenz gilt ein Fachtext (Artikel, Merkblatt, Broschüre, Kompendien o.Ä.) mit einem Mindestumfang von 1 A4-Seite (inkl. Bilder bzw. Grafiken).
Die Referenzen dürfen nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (Projektabschluss nach dem 01.01.2018).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 21) einzureichen. Die Bedarfsstelle behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten).

EK 03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dies weist er im Anhang 19 Formular «Schlüsselpersonen» nach.

EK 05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen können.
Alternativ kann die Sprachkompetenz der stellvertretenden Projektleitung auch durch ein anderes Teammitglied abgedeckt werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Anhang 19 Formular "Schlüsselpersonen"). Der Anbieter weist dies mit Einreichung der geforderten Sprachdiplome nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nach. Folgende Kombinationen sind möglich:
- Projektleitung: C1 in DE und B2 in FR oder umgekehrt
- Stv. Projektleitung: B2 in DE und FR
Verfügen die Schlüsselpersonen über keine Sprachdiplome, so muss der Anbieter nachweisen, dass die Schlüsselpersonen mindestens 2 Jahre in der jeweiligen Sprachregion gearbeitet haben. Falls Subunternehmen beigezogen werden, gilt diese Anforderung ebenso für die Schlüsselpersonen des Subunternehmens.

EK 06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07 AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhang 20 des Pflichtenhefts.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
und
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs: Die Anbieterin ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 12 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09 Akzeptanz der Termine
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, das Mandat ab April 2023 aufzunehmen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10 Zusammenarbeit/Bereitschaft
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, die Aufträge in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und den Zuschlagsempfängern der anderen Lose auszuführen. Bei Bedarf arbeitet der Anbieter als Team mit anderen Zuschlagsempfängern. Die Zusammenarbeit soll fachlich wie zwischenmenschlich funktionieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Los 4:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch die Bedarfsstelle.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in einem oder mehreren der folgenden spezifischen Fachthemen nach:
• Energetisch optimale Neubauten (Klimaneutralität, Netto-Null)
• Energetisch sanieren im Bestand
• Gebäudetechnik
• Energetische Betriebsoptimierung
• Gesetzliche Grundlagen & Normen
• Förderung & Finanzierung (steuerliche Aspekte)
Als Referenz gilt ein Fachtext (Artikel, Merkblatt, Broschüre, Kompendien o.Ä.) mit einem Mindestumfang von 1 A4-Seite (inkl. Bilder bzw. Grafiken).
Die Referenzen dürfen nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (Projektabschluss nach dem 01.01.2018).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 21) einzureichen. Die Bedarfsstelle behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten).

EK 03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dies weist er im Anhang 19 Formular «Schlüsselpersonen» nach.

EK 05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen können.
Alternativ kann die Sprachkompetenz der stellvertretenden Projektleitung auch durch ein anderes Teammitglied abgedeckt werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Anhang 19 Formular "Schlüsselpersonen"). Der Anbieter weist dies mit Einreichung der geforderten Sprachdiplome nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nach. Folgende Kombinationen sind möglich:
- Projektleitung: C1 in DE und B2 in FR oder umgekehrt
- Stv. Projektleitung: B2 in DE und FR
Verfügen die Schlüsselpersonen über keine Sprachdiplome, so muss der Anbieter nachweisen, dass die Schlüsselpersonen mindestens 2 Jahre in der jeweiligen Sprachregion gearbeitet haben. Falls Subunternehmen beigezogen werden, gilt diese Anforderung ebenso für die Schlüsselpersonen des Subunternehmens.

EK 06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07 AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhang 20 des Pflichtenhefts.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
und
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs: Die Anbieterin ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09 Akzeptanz der Termine
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, das Mandat ab April 2023 aufzunehmen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10 Zusammenarbeit/Bereitschaft
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, die Aufträge in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und den Zuschlagsempfängern der anderen Lose auszuführen. Bei Bedarf arbeitet der Anbieter als Team mit anderen Zuschlagsempfängern. Die Zusammenarbeit soll fachlich wie zwischenmenschlich funktionieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Los 5:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch die Bedarfsstelle.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in einem oder mehreren der folgenden spezifischen Fachthemen nach:
• Energetisch optimale Neubauten (Klimaneutralität, Netto-Null)
• Energetisch sanieren im Bestand
• Gebäudetechnik
• Energetische Betriebsoptimierung
• Gesetzliche Grundlagen & Normen
• Förderung & Finanzierung (steuerliche Aspekte)
Als Referenz gilt ein Fachtext (Artikel, Merkblatt, Broschüre, Kompendien o.Ä.) mit einem Mindestumfang von 1 A4-Seite (inkl. Bilder bzw. Grafiken).
Die Referenzen dürfen nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (Projektabschluss nach dem 01.01.2018).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 21) einzureichen. Die Bedarfsstelle behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten).

EK 03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dies weist er im Anhang 19 Formular «Schlüsselpersonen» nach.

EK 05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen können.
Alternativ kann die Sprachkompetenz der stellvertretenden Projektleitung auch durch ein anderes Teammitglied abgedeckt werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Anhang 19 Formular "Schlüsselpersonen"). Der Anbieter weist dies mit Einreichung der geforderten Sprachdiplome nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nach. Folgende Kombinationen sind möglich:
- Projektleitung: C1 in DE und B2 in FR oder umgekehrt
- Stv. Projektleitung: B2 in DE und FR
Verfügen die Schlüsselpersonen über keine Sprachdiplome, so muss der Anbieter nachweisen, dass die Schlüsselpersonen mindestens 2 Jahre in der jeweiligen Sprachregion gearbeitet haben. Falls Subunternehmen beigezogen werden, gilt diese Anforderung ebenso für die Schlüsselpersonen des Subunternehmens.

EK 06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07 AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhang 20 des Pflichtenhefts.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
und
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs: Die Anbieterin ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 14 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09 Akzeptanz der Termine
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, das Mandat ab April 2023 aufzunehmen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10 Zusammenarbeit/Bereitschaft
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, die Aufträge in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und den Zuschlagsempfängern der anderen Lose auszuführen. Bei Bedarf arbeitet der Anbieter als Team mit anderen Zuschlagsempfängern. Die Zusammenarbeit soll fachlich wie zwischenmenschlich funktionieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Los 6:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch die Bedarfsstelle.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in einem oder mehreren der folgenden spezifischen Fachthemen nach:
• Energetisch optimale Neubauten (Klimaneutralität, Netto-Null)
• Energetisch sanieren im Bestand
• Gebäudetechnik
• Energetische Betriebsoptimierung
• Gesetzliche Grundlagen & Normen
• Förderung & Finanzierung (steuerliche Aspekte)
Als Referenz gilt ein Fachtext (Artikel, Merkblatt, Broschüre, Kompendien o.Ä.) mit einem Mindestumfang von 1 A4-Seite (inkl. Bilder bzw. Grafiken).
Die Referenzen dürfen nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (Projektabschluss nach dem 01.01.2018).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 21) einzureichen. Die Bedarfsstelle behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten).

EK 03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dies weist er im Anhang 19 Formular «Schlüsselpersonen» nach.

EK 05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen können.
Alternativ kann die Sprachkompetenz der stellvertretenden Projektleitung auch durch ein anderes Teammitglied abgedeckt werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Anhang 19 Formular "Schlüsselpersonen"). Der Anbieter weist dies mit Einreichung der geforderten Sprachdiplome nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nach. Folgende Kombinationen sind möglich:
- Projektleitung: C1 in DE und B2 in FR oder umgekehrt
- Stv. Projektleitung: B2 in DE und FR
Verfügen die Schlüsselpersonen über keine Sprachdiplome, so muss der Anbieter nachweisen, dass die Schlüsselpersonen mindestens 2 Jahre in der jeweiligen Sprachregion gearbeitet haben. Falls Subunternehmen beigezogen werden, gilt diese Anforderung ebenso für die Schlüsselpersonen des Subunternehmens.

EK 06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung..

EK 07 AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhang 20 des Pflichtenhefts.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
und
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs: Die Anbieterin ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 15 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09 Akzeptanz der Termine
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, das Mandat ab April 2023 aufzunehmen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10 Zusammenarbeit/Bereitschaft
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, die Aufträge in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und den Zuschlagsempfängern der anderen Lose auszuführen. Bei Bedarf arbeitet der Anbieter als Team mit anderen Zuschlagsempfängern. Die Zusammenarbeit soll fachlich wie zwischenmenschlich funktionieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Los 7:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch die Bedarfsstelle.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in einem oder mehreren der folgenden spezifischen Fachthemen nach:
• Energetisch optimale Neubauten (Klimaneutralität, Netto-Null)
• Energetisch sanieren im Bestand
• Gebäudetechnik
• Energetische Betriebsoptimierung
• Gesetzliche Grundlagen & Normen
• Förderung & Finanzierung (steuerliche Aspekte)
Als Referenz gilt ein Fachtext (Artikel, Merkblatt, Broschüre, Kompendien o.Ä.) mit einem Mindestumfang von 1 A4-Seite (inkl. Bilder bzw. Grafiken).
Die Referenzen dürfen nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (Projektabschluss nach dem 01.01.2018).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 21) einzureichen. Die Bedarfsstelle behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten).

EK 03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dies weist er im Anhang 19 Formular «Schlüsselpersonen» nach.

EK 05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren und die Projektergebnisse/Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen können.
Alternativ kann die Sprachkompetenz der stellvertretenden Projektleitung auch durch ein anderes Teammitglied abgedeckt werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Anhang 19 Formular "Schlüsselpersonen"). Der Anbieter weist dies mit Einreichung der geforderten Sprachdiplome nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nach. Folgende Kombinationen sind möglich:
- Projektleitung: C1 in DE und B2 in FR oder umgekehrt
- Stv. Projektleitung: B2 in DE und FR
Verfügen die Schlüsselpersonen über keine Sprachdiplome, so muss der Anbieter nachweisen, dass die Schlüsselpersonen mindestens 2 Jahre in der jeweiligen Sprachregion gearbeitet haben. Falls Subunternehmen beigezogen werden, gilt diese Anforderung ebenso für die Schlüsselpersonen des Subunternehmens.

EK 06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07 AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhang 20 des Pflichtenhefts.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
und
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs: Die Anbieterin ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 16 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09 Akzeptanz der Termine
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, das Mandat ab April 2023 aufzunehmen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10 Zusammenarbeit/Bereitschaft
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, die Aufträge in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und den Zuschlagsempfängern der anderen Lose auszuführen. Bei Bedarf arbeitet der Anbieter als Team mit anderen Zuschlagsempfängern. Die Zusammenarbeit soll fachlich wie zwischenmenschlich funktionieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Bundesamt für Energie
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

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