Ausschreibung 1289959: Olten Stellwerkersatz Generalplaner Vorprojekt
Publiziert am: 26. Oktober 2022
Schweizerische Bundesbahnen
Im Rahmen des Ausbauschrittes (AS) 2035 hat die SBB den Auftrag für die Objektstudie «Zielkonzept Knoten Olten 2035++» erhalten. Mit den im AS 2035 hinterlegten Angebotsausbauten im Fern- und S-Bahn-Verkehr, sowie dem Einsatz von längeren Zügen, sind im Bereich der Perron- und Gleisanlagen im Bahnhof Olten kapazitätssteigernde Massnahmen erforderlich. Zudem sind die Bahnanlagen des Rangierbahnhofs (RB) Olten sehr alt und zwingend sanierungsbedürftig. Die Gleistopologie genügt den heutigen Bedürfnissen nicht. Die Gleis- und Fahrstromanlagen können nicht voneinander losgelöst saniert werden, da die Gleisachsabstände teilweise zu gering sind, um nach geltenden Reglementen Fahrstrommasten platzieren zu können. Und das ortsbediente Stellwerk sowie die Handweichen in einigen Bereichen lassen einen effizienten Betrieb nicht mehr zu. Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Olten |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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26. Oktober 2022 | Publikationsdatum | |
26. Oktober 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
16. November 2022 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt |
15. Dezember 2022 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
19. Dezember 2022 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
1. April 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Zu EK1:
N1: 1 Referenzprojekt mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik und für jeden der folgenden Fachbereiche
N1.1 Gesamtleitung / -koordination mit Investitionskosten des Gesamtprojekts von mind. 25 Mio. CHF exkl. MWST.
N1.2 Ingenieurbau Tiefbau / Bahnbau mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MWST.
N1.3 Ingenieurbau Tragkonstruktionen mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MWST.
N1.4 Bahnzugang und Architektur mit Baukosten im Fachbereich von mind. 3 Mio. CHF exkl. MWST.
N1.5 Kabelbau mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MWST.
N1.6 Technische Anlagen Elektroplanung mit Baukosten im Fachbereich von mind. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt
N1.7 Technische Anlagen Gebäudetechnikplanung mit Baukosten im Fachbereich von mind. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt
- Mehrere Fachbereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden.
- Die Referenzprojekte müssen die Teilphase 31 «Vorprojekt» gemäss SIA 112 (oder gleichwertige Phase) abdecken. Die Teilphase 31 muss abgeschlossen sein.
- Die Referenzprojekte müssen in den letzten 10 Jahren durch den Anbieter bearbeitet worden sein (Abschluss der Bearbeitung nicht vor 2011).
- Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Zu EK2:
N2:Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen
simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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