Ausschreibung 1288751: Planerleistungen Doppelspur Schindellegi-Biberbrugg
Publiziert am: 10. Oktober 2022
Schweizerische Südostbahn AG
Planerleistungen für den Bau einer Doppelspur zwischen Schindellegi und Biberbrugg für die SIA-Phasen 41-53
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bauausführung Schindellegi bis Biberbrugg |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Tags (Bau): |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
10. Oktober 2022 | Publikationsdatum | |
10. Oktober 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. November 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
28. Oktober 2022 | Frist für Fragen | Letzter Zeitpunkt für Fragen |
25. November 2022 | Abgabetermin 17:00 | Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft. |
30. November 2022 | Offertöffnung | Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft. |
1. März 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2029 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
siehe Ausschreibungsunterlagen
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gemäss BöB Art. 12 einhalten und schriftlich bestätigen.
siehe Ausschreibungsunterlagen
SIMAP
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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