Ausschreibung 1286915: 1334_Planer Neubau Haltestelle Kleinwabern

Publiziert am: 16. September 2022

BLS Netz AG

Im Rahmen des Angebotskonzeptes Ausbauschritt 2035 soll im Raum Kleinwabern eine neue Hal-testelle gebaut werden. Sie liegt auf der GBT-Linie Bern – Belp – Thun am neu erstellten Doppel-spurabschnitt Frischingweg – Kehrsatz Nord.
Die heutige Bahnanlage im Bereich km 7.8 und km 8.3 wurde im Jahr 2020 neue erstellt. Sie wur-de bereits in der Realisierung 2020 in der Linienführung kompatibel zur geplanten Haltestelle ge-plant und ausgeführt. Daher liegt im Bereich der Bahnanlage grundsätzlich kein Handlungsbedarf vor, sondern es werden lediglich für die neue Haltestelle erforderliche Anpassungen vorgenom-men. Aus Liniensicht wird die neue Haltestelle zwischen Wabern und Kehrsatz Nord erstellt


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Erfüllungsort ist Kleinwaben.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. September 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

4. Oktober 2022 Frist für Fragen

Die Fragen werden via simap-Forum bis 11.10.2022 beantwortet.

28. Oktober 2022 Abgabetermin 00:00

Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt.
Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf einem Memory Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung.

1. November 2022 Offertöffnung

Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Eine persönliche Abgabe der Angebote bei der BLS ist nicht erlaubt.
Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf einem Memory Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung.

2. Januar 2023 Geplanter Projektstart
30. Juni 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% Gesamte Wirtschaftlichkeit
35% Lösungskonzept
25& Referenzen und Schlüsselpersonen
5% Diverses

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen, Details gemäss Dokument 1.1 Allgemeine Bestimmungen

Eignungskriterien:

EK 1.1 Umsatz
Das Auftragsvolumen der vorliegenden Ausschreibung ist nicht grösser als 50% des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Anbieters der letzten 3 Jahre. Angabe ohne Subunternehmer.

EK 1.2
Der Anbieter verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlags-fall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 20 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden, davon CHF 5 Mio. je Schadenfall und Jahr für Bauten-, Anlage- und daraus entstehenden Vermögensschäden.

EK 2.1 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.

EK 3.1 Referenzen
Angabe von 2 vergleichbaren Referenzobjekten in den letzten 10 Jahren. Projektvolumen mind. 4 Mio. CHF.

EK 4.1 Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem nach ISO 9001 resp. 14001 oder vergleichbar. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.

ZPV 1.1 Teilnahme an der obligatorischen Begehung
Die federführende Firma (Vertragspartner / AR-GE) muss an der obligatorischen Begehung teilgenommen haben.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen
der BLS AG.

Nachverhandlungen:

Es findet eine Begehung vor Ort am 26.09.2022 statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zu-ständiger Organe. Gemäss Art. 43
BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das
Verfahren abgebrochen oder wie-derholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere
auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

BLS Netz AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: +41 58 327 41 81
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.bau@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1286915 1334_Planer Neubau Haltestelle Kleinwabern