Ausschreibung 1282881: Wetzikon: Güterverkehrsanlage Schöneich

Publiziert am: 27. September 2022

SBB Bauprojekte

Der Kanton Zürich verfolgt das Ziel, über ein Netz von Verladeanlagen zu verfügen, welches den Zugang zum Schienengüterverkehrsnetz sicherstellt. Entsprechend bestehen im kantonalen Richtplan verschiedene Einträge zu Güterumschlaganlagen. In der vorliegenden Submission werden für den Neubau dieser Anlage die Planerleistungen beschafft. Erbracht werden sollen durch den Auftragnehmer sämtliche mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Planer- und Fachplanerleistungen gemäss SIA 103.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Wetzikon-Schöneich

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
27. September 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

20. Oktober 2022 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern bis 27.10.2022 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

16. November 2022 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Wetzikon GVA»

23. November 2022 Offertöffnung

Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Wetzikon GVA»

1. März 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.

Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

Nachweis zu EK 1:
N1:
1 Referenz eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik für jeden der folgenden Fachbereiche:
N1.1 Ingenieurbau
N1.2 Tragkonstruktionen
N1.3 Bahntechnik allgemein

- Mehrere Fachbereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt muss mindestens die SIA-Teilphasen 32 - 52 abdecken. Kann der Nachweis über die verlangten SIA-Teilphasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann je Fachbereich maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend abgegeben werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die restlichen Anforderungen (Fachbereich, Komplexität, Aufgabenstellung, Stand der Technik etc.) ebenfalls erfüllt werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert (Phase 52 abgeschlossen) sein.

Die Nachweise N1.1 und N1.2 müssen vom Anbieter (Firma oder Planergemeinschaft) erbracht werden. Der Nachweis N1.3 darf von Subplanern stammen – in diesem Fall hat der Anbieter eine Bestätigung der Subplaner beizulegen, dass sie im Auftragsfall die Arbeit ausführen werden.

Werden mehr als zwei Referenzprojekte pro Fachbereich angegeben, werden nur die im Angebotsformular F1 an den ersten zwei Stellen aufgeführten Referenzprojekte berücksichtigt.

Nachweis zu EK2:
N2:
Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

SBB Bauprojekte
Vulkanplatz 11 / Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
antonio.di_miele@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1282881 Wetzikon: Güterverkehrsanlage Schöneich