Ausschreibung 1282327: (22131) 805 Koordinationsstelle Energie und Gesundheit (KsEG)

Publiziert am: 31. August 2022

Bundesamt für Energie BFE, Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Das Bundesamt für Energie (BFE) sucht eine Firma, die im Rahmen der Schnittstellenaufgaben der Bedarfsstelle eine beratende Funktion wahrnimmt und für die in den Aktionsplänen festgehaltenen Massnahmen ein Umsetzungskonzept für eine Koordinationsstelle, die begleitende Kommunikation sowie die Weiterbildung in den genannten Schnittstellenbereichen erarbeitet. Der Aufbau, die Umsetzung und schlussendlich der begleitende Betrieb sollen eng mit der Branche erfolgen. Zudem unterstützt die gesuchte Firma das BFE bei der Beschaffung von Informationen und erarbeitet Texte und Fachartikel zuhanden der Bedarfsstelle. Sie koordiniert die Erarbeitung von bspw. Weiterbildungsangeboten oder Grundlagen in nicht formalen Bildung mit den relevanten Akteuren. Dabei wird die gesuchte Firma durch einen Kommunikationsdienstleister sowie einem Übersetzungsdienst unterstützt.
Fortsetzung siehe Ziffer 4.6.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Energie, Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
  • 79400000: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
  • 71317210: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
  • 90713000: Beratung in Umweltfragen
  • 71317200: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
  • 79410000: Unternehmens- und Managementberatung
  • 71314000: Dienstleistungen im Energiebereich
  • 85100000: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • C: Consulting
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • C-C: Consulting
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
31. August 2022 Publikationsdatum
31. August 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Der Anhang 7 (Aktionsplan Legionellosebekämpfung Bund) der Ausschreibungsunterlagen enthält vertrauliche Unterlagen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 4) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

12. September 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

10. Oktober 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

13. Oktober 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2800 Punkte ZK 1 Vorgehenskonzept
1000 Punkte ZK 2 Arbeitsprobe Soziolekt
1800 Punkte ZK 3 Arbeitsprobe Übersetzung und Lektorat FR und IT
2400 Punkte ZK 4 Preis
2000 Punkte ZK 5 Assessment

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allerdings darf die Bietergemeinschaft nur aus maximal zwei Teilnehmern bestehen.
Die charakteristische Leistung (Führen der Koordinationsstelle) ist grundsätzlich vom einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 5 Jahren nach. Der Projektabschluss darf nicht älter als 5 Jahre (2018) zurückliegen. Laufende Projekte werden berücksichtigt.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 03) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dies weist er im Anhang 10 «Formular Schlüsselpersonen» nach.

EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer oder in deutscher und italienischer Sprache mündlich und schriftlich auf Niveau B1 kommunizieren und Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Der Anbieter weist dies mit Einreichung des geforderten Sprachdiploms (Niveau B1) nach oder er muss nachweisen, dass er mindestens 2 Jahre in der Sprachregion gearbeitet hat. Dies gilt auch für Fachexperten und Subunternehmen. Dies weist er im Anhang 10 «Formular Schlüsselpersonen» nach.

EK06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 09 vorliegender Ausschreibung vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Mindestpunktzahl
Erreicht der Anbieter mit seinem Angebot weniger als 50% der Punkte gemäss den in Anhang 1 aufgeführten Zuschlagskriterien, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis
Wahrheitsgetreue Beantwortung der Zuschlagskriterien.

EK11
Fachkenntnisse Gebäudetechnik, Schadstoffe und Mikrobiologie
Der Anbieter bzw. die beigezogenen Subunternehmen verfügen über Grundkenntnisse betreffend
- Gebäudetechnik: insbesondere Trinkwasserinstallationen, Lüftungs-, Befeuchtungs- und Kälteanlagen sowie Nassrückkühltürme und
- Schadstoffe: insbesondere Radon und Luftschadstoffe (Pilze etc.) und
- Mikrobiologie: insbesondere aerogen übertragbare Erreger (Legionellen, Corona etc.)
Nachweis
Die Fachkenntnisse sind mit den entsprechenden CVs der beteiligten Personen zu belegen. Dies weist er im Anhang 10 «Formular Schlüsselpersonen» nach.

EK12
Customer Journeys
Der Anbieter ist in der Lage, die Kommunikation im Rahmen des Auftrags für die Distribution von entsprechenden Informationen und das Bewerben von Kursen absolut sachlich und zielgruppengerecht zu gestalten.
Nachweis
Hierfür reicht der Anbieter eine Referenz aus den letzten 5 Jahren (2017 – 2021), inkl. Beschreibung des Vorgehens zur Entwicklung des Customer Journey ein. Dies weist er im Anhang 03 «Referenzformular des Anbieters» nach.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Fortsetzung aus Ziffer 2.6:
Vom Anbieter werden folgende Leistungen erwartet:
- Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für eine Koordinationsstelle und die Weiterbildung für alle drei Schnittstellen
- Erarbeitung eines übergeordneten Kommunikationskonzeptes für alle drei Schnittstellen
- Übersetzungsdienstleistungen und Lektorat
- Beratung der Bedarfsstelle, Sammeln von Informationen, fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Publikationen und Artikel
- Begleitung und Erarbeitung eines Weiterbildungsangebots für die gesamte Schweiz in den Sprachen DE/FR/IT
- Umsetzung Aktionsplan Radon
- Umsetzung der definierten Kommunikationsmassnahmen zur zielgruppenspezifischen Sensibilisierung durch verschiedene Kommunikationsmedien. Beratung und Informationsbeschaffung zugunsten der Bedarfsstelle und der Sektion Radiologische Risiken des BAG
- Umsetzung der definierten Kommunikationsmassnahmen zur zielgruppenspezifischen Sensibilisierung durch verschiedene Kommunikationsmedien. Beratung und Informationsbeschaffung zugunsten der Bedarfsstelle und der Sektion Wohngifte des BAG
Grundauftrag: 01.01.2023 – 31.12.2026
Geschätzte Stunden total: 2’770

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE, Abteilung Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch