Zuschlag 1281799: (21069) Expertenpool für die Marktüberw. im Bauproduktebereich 2022
Publiziert am: 14. Oktober 2022
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fachbereich Bauprodukte und Europäische Angelegenheiten FABEA
Den Zuschlag erhalten die CSD Ingenieure AG, die TFB AG sowie der SÜGB – Schweizerischer Überwachungsverband für Gesteinsbaustoffe da die eingereichten Angebote einen hohen Qualitätsstandard erfüllen. Der Rang wurde nicht nur aufgrund der Preise, sondern auch aufgrund der Qualität, insbesondere im Hinblick auf die Vertrautheit mit allen Landesteilen und die dargestellte Vorgehensweise erstellt. Von Bedeutung waren auch das Qualitätsmanagement, die Methode zur Erfassung der Herstellerinnen, Importeurinnen und Händlerinnen, die Planung der Stichproben sowie die Flexibilität und die Reaktionszeit.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25 % / 20 Punkte | ZK 1 Preis |
10 % / 8 Punkte | ZK 2.1 Branchenkenntnisse |
10 % / 8 Punkte | ZK 2.2 Kontroll- und Auditverfahren sind beim vorgesehenen Personal vorhanden |
10 % / 8 Punkte | ZK 2.3 Vertrautheit mit allen Landesteilen der Schweiz und des Fürstentums Liechtensteins |
10 % / 8 Punkte | ZK 2.4 Kenntnisse und Erfahrungen im Aufgabenbereich |
5 % / 4 Punkte | ZK 2.5 Berichterstattung |
5 % / 4 Punkte | ZK 2.6 Vorgehensweise |
5 % / 4 Punkte | ZK 2.7 Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung) |
5 % / 4 Punkte | ZK 2.8 Erfassung der Hersteller, Importeure und Händler im Rahmen von Marktüberwachungsprogrammen |
5 % / 4 Punkte | ZK 2.9 Planung der Stichproben im Rahmen von Marktüberwachungsprogrammen |
5 % / 4 Punkte | ZK 2.10 Flexibilität und Reaktionszeit |
5 % / 4 Punkte | ZK 2.11 Nachhaltigkeit |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
12.08.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Es wurden folgende minimalen und maximalen Preise offeriert:
Günstigstes Angebot: 36'133.35 CHF inkl. MWSt.
Höchstes Angebot: 44'533.95 CHF inkl. MWSt.
Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Gesamtvolumen von CHF 6'000'000.00 (exkl. MWSt.) abgerufen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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