Zuschlag 1278823: Fachunterstützung Beschaffung Systemunterstützung Verkehrsnetz CH
Publiziert am: 28. Juli 2022
Swisstopo / armasuisse
Rosenthaler + Partner AG hat sich als Zuschlagsempfänger der WTO
«Realisierungskonzept Verkehrsnetz CH» in den vergangenen drei Jahren intensiv
mit dem Verkehrsnetz CH auseinandergesetzt, hat mit ihrer zentralen Rolle (als
konzeptverantwortliche Firma) ein innovatives Lösungskonzept entwickelt und hat
sich dabei viel Spezialwissen und Erfahrung einerseits zum Leistungsgegenstand
und andererseits auch in der Zusammenarbeit mit dem Projektumfeld erarbeitet.
Diese Ausgangslage macht Rosenthaler + Partner gemäss swisstopo zur einzigen
Anbieterin, die die Begleitung der Systemrealisierung von Verkehrsnetz CH und des
Aufbaus der Betriebsorganisation inhaltlich und zeitlich zielführend wahrnehmen
kann. Würde das Mandat zur Fachunterstützung offen oder selektiv ausgeschrieben und
an eine andere Anbieterin vergeben, würde es einen unverhältnismässigen
zeitlichen und finanziellen Aufwand bedürfen, um die Anbieterin auf das benötigte
Wissens- und Erfahrungsniveau zu bringen. Dies hätte einerseits substanzielle
Verzögerungen und Mehrkosten für das Projekt zur Folge und würde es
andererseits verunmöglichen, den vorgegebenen, übergeordneten Zeitplan zur
Inbetriebnahme der Mobilitätsdateninfrastruktur MODI (Bundesratsbeschluss vom
02.02.2022) einzuhalten. Für die Weiterführung der offenen Projekte resp. zur
Fachunterstützung wird dieser Nachtrag zur Kostendacherhöhung an die Firma
Rosenthaler + Partner AG vergeben.
Vergleicht man die potenzielle Kostenersparnis mit den Transaktionskosten, so
ergibt sich stets ein negatives Sparpotenzial, da dieses, nach Kenntnis dieser
Behörde, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit günstigste Angebot
wäre. Somit ist auch rechnerisch nachgewiesen, dass sämtliche Transaktionskosten
stets Mehrkosten darstellen werden und auch nicht teilweise durch eine
Kostenersparnis wettgemacht werden können.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma Rosenthaler + Partner AG.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.07.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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