Ausschreibung 1278307: UW Waldegg: Planer Primär und Unterstützung Bau, PID 214576
Publiziert am: 3. August 2022
Swissgrid Procurement & Claim Management
UW Waldegg: Planung Primärtechnik, Planung des Kabelanschlusses an die Leitung Obfelden - Waldegg sowie optional Bauherrenunterstützung bei der Erstellung des Baukörpers (Rohbau). Der detaillierte Projekt- und Aufgabebeschrieb ist aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standortgebundene Leistungen erfolgen beim Auftraggeber (Aarau) oder im Kanton Zürich (Stadt Zürich). Nicht standortgebundene Dienstleistungen müssen beim Anbieter erbracht werden. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
3. August 2022 | Publikationsdatum | |
3. August 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. September 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
23. August 2022 | Frist für Fragen | Sind nach Auffassung des Anbieters Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar, unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis enthalten oder beschrieben, so sind diese bei der Fragestellung zu erwähnen bzw. nachzufragen. Die Fragestellung und -beantwortung erfolgt nur auf www.simap.ch. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. |
20. September 2022 | Abgabetermin 00:00 | Gemäss Dokument 0 "Verfahrensanweisung zur Ausschreibung". |
27. September 2022 | Offertöffnung | Gemäss Dokument 0 "Verfahrensanweisung zur Ausschreibung". |
12. Dezember 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 | Angebotspreis |
30 | Schlüsselpersonen |
25 | Auftrags- und Risikoanlayse |
5 | Nachhaltigkeitskriterium |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK3: Sprachkenntnisse Schlüsselpersonen
EK4: Sicherstellung der Qualitätsstandards
EK5: Akzeptanz Sustainability Charter
EK1: Der Anbieter verfügt über die notwendigen Erfahrungen im Fachgebiet Planung und Engineering von Schaltanlagen mit einer Spannung von 110 kV oder höher. Dazu verfügt er über mindestens 5 Referenzen, welche in den letzten 10 Jahren ausgeführt wurden. Mit den angegebenen Referenzprojekten müssen alle SIA-Phasen 32 - 53 mindestens dreimal abgedeckt sein. Die Phasen, welche durch den Anbieter bearbeitet und als Referenz angegeben wurden, müssen jeweils abgeschlossen oder weitgehend abgeschlossen sein (min. 80% der Auftragssumme pro Phase).
EK2: Der durchschnittliche Umsatz des Anbieters im Bereich Planung von Schaltanlagen über die letzten 5 Jahre muss mindestens CHF 1.0 Mio. pro Jahr betragen.
EK3: Sehr gute Deutschkenntnisse (min. C2) des technischen Koordinators/Projektleiters inkl. seines Stellvertreters. Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse (min. C1) des Planers Primärtechnik und Eigenbedarf inkl. seines Stellvertreters. Gute Deutschkenntnisse (min. B2) des Elektroingenieurs für Planung und Engineering von Kabelleitungen inkl. seines Stellvertreters.
EK4: ISO 9001 oder gleichwertig.
EK5: Unterzeichnung Dokument «supplier-sustainability-charter»
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss Ausschreibungsbedingungen.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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