Zuschlag 1275693: Heitersberg Ost - Substanzerhalt L650, km 22.01 – 24.04 (Mellingen/Woh

Publiziert am: 22. Juli 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meis-ten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: Preis
20% ZK2: Genügende Qualifikation und Einsatzplanung für jede vorgesehene Schlüsselperson. Als Schlüsselpersonen ZK gelten: - Baustellenchef, - Technischer Leiter, - Bauführer Baumeister, - Polier (Leiter der Arbeiten eines Bauabschnittes), je 5%
20% ZK3: Zweckmässige Baustellenlogistik und zweckmässiger Bauablauf mit Bauprogramm innerhalb des vorgegebenen Terminrahmens (unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem «Approximativen Sicherheitsdispositiv» für Arbeiten im Gleisbereich)
10% ZK4: Erkennen der wichtigsten Projekt und Sicherheitsrisiken

Berücksichtigte Anbieter

Jak. Scheifele AG, Zürich
CHF 18,561,299 exkl. MwSt., le prix indiqué inclut les prestations en régie.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 04.02.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 168 Tage

Datum des Zuschlags:

22.07.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
peter.witschonke@sbb.ch