Ausschreibung 1274871: Ausschreibung Gemeindeberatung – Region Ost
Publiziert am: 5. August 2022
Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beratung und erbringen von Öffentlichkeitsarbeit für die 28 Gemeinden der Region Ost (+/- REPLA Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und Unteres Bünztal) im Rahmen der energieberatungAARGAU - eine Dienstleistung des Kantons Aargau.
Sie beraten die Gemeinden bei Energiefragen wie zum Beispiel bei gemeindeeigenen Liegenschaften, Bau- und Nutzungsordnung oder Zonenplänen. Weiter betreiben sie Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Region und sind Ansprechpartner für Veranstaltungen zum Thema rund um Bauen und Energie.
Ziel ist es, die Gemeinden energetisch vorwärts zu bringen. Dazu stehen den Gemeindeberatenden verschiedene Beratungsdienstleistungen zur Verfügung, die den Gemeinden weitestgehend kostenlos angeboten werden können.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
5. August 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
7. September 2022 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis spätestens 7. September 2022 im Internet auf der Website vom SIMAP schriftlich erfasst werden. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern am 9. September 2022 ebenso auf SIMAP zur Verfügung gestellt. |
22. September 2022 | Abgabetermin 23:59 | None |
26. September 2022 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
sind nicht Zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 45 40
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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