Zuschlag 1271201: Instandsetzung Hauenstein-Basistunnel

Publiziert am: 4. Juli 2022

Schweizerische Bundesbahnen

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium "Preis", bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: Preis
8% ZK2: Gesamtleiter
4% ZK2: Leiter Projektierung Kabel und TA
4% ZK2: Leiter Ausführungsleiter Ingenieurbau, Tunnelbauarbeiten
4% ZK2: Leiter Ausführungsleiter Fahrbahn
15% ZK3: Zweckmässige Baustellenlogistik und zweckmässiger Bauablauf
5% ZK4: Erkennen der wichtigsten Projektrisiken
5% ZK5: Berücksichtigung der Umwelt
5% ZK6: Sicherheitsrisiken, Massnahmen und deren Durchsetzung

Berücksichtigte Anbieter

ARGE RSRG, Zürich
CHF 50,223,669 exkl. MwSt., incl. Régie

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap
Ausschreibung vom: 30.11.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 211 Tage

Datum des Zuschlags:

29.06.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
markus.saegesser@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1271201 Instandsetzung Hauenstein-Basistunnel