Zuschlag 1269271: (F22216) 341 ToxOligo2

Publiziert am: 15. Juni 2022

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Den Zuschlag erhält gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB die Stiftung Schweizerisches Zentrum für Angewandte Humantoxikologie - SCAHT. Die Zuschlagsempfängerin verfügt über eine Forschungsgruppe, die in diesem Fachbereich weltweit zu den wissenschaftlich führenden Forschungseinheiten gehört. Der Zugang zur notwendigen Infrastruktur und das Know-How sind nur bei der Zuschlagsempfängerin vorhanden. Ein Anbieterwechsel hätte einen Verlust von bereits getätigten Investitionen, unverhältnismässig hohe Transferkosten, verminderte Fachkenntnisse sowie eine schlechtere Anbindung an die Industrie zur Folge, was wiederum die Umsetzbarkeit der Ergebnisse gefährden würde.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71621000: Technische Analysen oder Beratung
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
  • 71600000: Technische Tests, Analysen und Beratung
  • 73100000: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
  • 71620000: Analysen
  • 73300000: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
  • 73110000: Forschungsdienste
  • 73120000: Experimentelle Entwicklung
  • 73111000: Forschungslabordienste
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Stiftung Schweizerisches Zentrum für Angewandte Humantoxikologie - SCAHT, c/o Universität Genf, Genf
CHF 289,094

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

13.06.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
Telefon: +41 58 484 96 24
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1269271 (F22216) 341 ToxOligo2