Ausschreibung 1268977: (22130) 805 Programm Ladeinfrastruktur

Publiziert am: 16. Juni 2022

Bundesamt für Energie BFE

Mit vorliegendem Beschaffungsvorhaben werden zwei (2) Lose ausgeschrieben. Es soll jeweils ein Anbieter/eine Anbieterin pro Los für das BFE gefunden werden, welcher/welche die Leistungen der Ausschreibung Programm Ladeinfrastruktur erbringt. Das BFE benötigt externe Unterstützung bei Programmleitung, Projektleitung, Strategiemeetings, Konzepterstellung, Partner- und Stakeholdermanagement, Aufbau und Bewirtschaftung einer Website, Kommunikationsaktivitäten, Eventveranstaltungen, Beratungs-aktivitäten sowie Identifikation von Aus- und Weiterbildung.
Diese Dienstleistungen werden vom 01.11.2022 bis 31.10.2026 benötigt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Zuschlagsempfängerin sowie in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle in Ittigen bei Bern oder bei weiteren Stakeholdern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 75100000: Dienstleistungen der Verwaltung
  • 79340000: Werbe- und Marketingdienstleistungen
  • 85312320: Beratungsdienste
  • 71314300: Beratung im Bereich Energieeinsparung
  • 79413000: Marketing-Beratung
  • 79411100: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Los 1

  • Lot 2:

    Los 2

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. Juni 2022 Publikationsdatum
16. Juni 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

6. Juli 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

3. August 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

8. August 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. November 2022 Geplanter Projektstart
31. Oktober 2030 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Los 1
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Im Los 1 werden Wissensbausteine entwickelt. Zum einen geht es darum, neue Technologien, Geschäftsmodelle und Konzepte im Bereich Ladeinfrastruktur zu entwickeln, im Markt auszutesten und/oder zur (beschleunigten) Marktdurchdringung zu verhelfen. Zum anderen sollen Informationsdefizite mittels geeigneter Hilfsmittel abgebaut und der Beratungs- und Schulungsbedarf mit entsprechenden Angeboten gedeckt werden. Nach einer Bestandsanalyse geht es darum, fehlende Hilfsmittel und Beratungsangebote mit Marktpartnern zu erarbeiten bzw. bestehende weiterzuentwickeln.
  • Projektdauer von 01.11.2022 bis 31.10.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Preis
24% ZK02 Auftragskonzept
16% ZK03 Rollen- und Ressourcenkonzept
17% ZK04 Referenzen zu vergleichbaren Projekten
3% ZK05 Qualität des Angebots
10% ZK06 Anbieterpräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3, 11, 13, 15, 17 und 19 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Los 2
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Die Wissensplattform umfasst einerseits die Konzeptionierung und Bewirtschaftung der Website und Erstellung und Umsetzung eines Marketingkonzepts für das Programm Ladeinfrastruktur. Sie stellt die erste Anlaufstelle für Anfragen dar. Andererseits gehören dazu Fachtreffen für die Zielgruppen, um den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern, voneinander zu lernen und Kontakte zu knüpfen.
  • Projektdauer von 01.11.2022 bis 31.10.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Preis
24% ZK02 Auftragskonzept
16% ZK03 Rollen- und Ressourcenkonzept
8.5% ZK04 Referenzen Kommunikationsprojekte
8.5% ZK05 Referenzen Fachwissen und Fachveranstaltungen
3% ZK06 Qualität des Angebots
10% ZK07 Anbieterpräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4, 12, 14, 16 und 18 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit (beide Lose)
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung (Los 1)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in zwei abgeschlossenen Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich…
• Umfang (Projekte/Mandate mit Aufwänden von mindestens CHF 50'000.00 reinen Honorarleistungen ODER anspruchsvolle Koordination mit mindestens 15 externen Stakeholdern)
• fachlicher Themenstellung im Bereich Elektromobilität
…vergleichbar sind.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen worden sind (massgebendes Datum: 31.05.2019). Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 9) einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren und die Angaben zu prüfen. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Zustimmungsschreiben zur Auskunftserteilung der Kontaktperson sind dem Angebot beizulegen.

EK02 Erfahrung (Los 2)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in zwei abgeschlossenen Referenzprojekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich…
• Umfang (Projekte/Mandat mit Aufwänden von mindestens CHF 200'000.00 reinen Honorarleistungen pro Jahr)
• Komplexität (Verantwortung für das Marketing und die Kommunikation (analog und digital) einer öffentlichen Institution oder einer Organisation mit mehr als 250 Mitarbeitenden)
• Mehrsprachigkeit (d.h. in mindestens zwei Sprachregionen und Sprachversionen der Schweiz)
…vergleichbar sind.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen worden sind (massgebendes Datum: 31.05.2019). Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 9) einzureichen.
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren und die Angaben zu prüfen. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Zustimmungsschreiben zur Auskunftserteilung der Kontaktperson sind dem Angebot beizulegen.

EK03 Personelle Ressourcen (beide Lose)
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK04 Ansprechpartner/in Eskalationsverfahren (beide Lose)
Der Anbieter verfügt über eine/n Ansprechpartner/in , welche/r bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Der/die Ansprechpartner/in muss über eine gleichwertige Stellvertretung verfügen.
Nachweis
Ausgefülltes Formular Schlüsselpersonen (Anhang 8a).

EK05 Ersatz von Mitarbeitenden (beide Lose)
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Akzeptanz der AGB (beide Lose)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs (Los 1)
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 20 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs (Los 2)
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 21 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Kooperation mit weiteren Partnern des BFE (Los 1)
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit aktuellen und zukünftigen Partnern bei aktuellen und zukünftigen Kampagnen und Programmen und insbesondere mit dem Zuschlagsempfänger des Loses 2 dieser WTO.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Kooperation mit weiteren Partnern des BFE (Los 2)
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit aktuellen und zukünftigen Partnern bei aktuellen und zukünftigen Kampagnen und Programmen und insbesondere mit dem Zuschlagsempfänger des 1. Loses dieser WTO.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Zusammenarbeit mit Subunternehmen (beide Lose)
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmen bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die Vergabestelle behält sich vor, einen Ersatz eines Subunternehmens zu verlangen, falls dieses die Anforderungen gemäss Pflichtenheft sowie Kriterienkatalog nicht erfüllt.
Änderungen bei den Subunternehmen (Ersatz, Beendigung Vertragsverhältnis, Beizug) bedürfen der Zustimmung des BFE. Mit dem neu beigezogenen Subunternehmen erfüllt der Anbieter ebenfalls alle Anforderungen gemäss dieser Ausschreibung.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung sowie Aufführung der beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen.

EK10 Keine unvereinbare Mandate (beide Lose)
Der Anbieter betreut aktuell und während einer allfälligen Zusammenarbeit mit dem BFE keine Mandate, die nicht mit den Zielen des BFE/ECH vereinbart sind und hat in den letzten drei Jahren (bis 31.05.2019) auch keine solchen betreut. Konkret sind damit Projekte gemeint, die gegenläufig der Interessen der Energiestrategie 2050 sowie den strategischen Zielen von ECH gemäss https://www.energieschweiz.ch/page/de-ch/strategie2021-2030 laufen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung sowie Beilage der ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen Selbstdeklaration Unvereinbare Mandate (Anhang 10).

EK11 Akzeptanz der Termine (beide Lose)
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, das Mandat ab frühestens November 2022 aufzunehmen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Datenaustausch (beide Lose)
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, Bilder, Filme, Kartenausschnitte und Infografiken sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.doc, *.xls, *.ppt, *pdf, *.jpg, *.mp4, *.mpeg, *.mov. usw.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die finalen Daten im offenen Format während und nach Abschluss des Projekts zur Verfügung zu stellen. Falls dafür Kosten anfallen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Abrechnung (beide Lose)
Der Anbieter bestätigt, dass in seiner Abrechnung klar aufgeführt wird, welche Rolle welche Aufgaben er ausgeführt hat und welche Leistungen von welchen Dritten (bspw. Subunternehmern) erbracht worden sind.
Alle Drittkosten laufen über den Zuschlagsempfänger/die Zuschlagsempfängerin, beziehungsweise werden vom Zuschlagsempfänger/von der Zuschlagsempfängerin in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden die einzelnen Rechnungen pro Leistung der Gesamtkostenrechnung als Anhang beigelegt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14 Sitzungsort (beide Lose)
Der Anbieter bestätigt, den Standort des BFE (Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen) als Sitzungsort zu akzeptieren und dort nach Bedarf 1x pro Woche an Sitzungen und Meetings physisch teilzunehmen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Mühlestrasse 4
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1268977 (22130) 805 Programm Ladeinfrastruktur