Zuschlag 1268655: Arbeitsvergabe Ingenieurauftrag; Sanierung Bläuenrainstrasse

Publiziert am: 13. Juni 2022

Einwohnergemeinde Aarwangen; Bereich Betriebe

Gestützt auf Artikel 21 Abs. 2 Bst. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentli-che Beschaffungswesen IVöB kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der nachstehenden Voraussetzungen er-füllt ist: Bst.e: ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
Der planende Ingenieur hat für die Ausarbeitung des Bauprojektes Fakten und Wissen gesammelt. Bei einem Wechsel des Ingenieurs geht daher «Knowhow» verloren.
Im vorliegenden Fall können die offerierten Kosten intern anhand anderer Projekte über-prüft werden. Es handelt sich um zwei renommierte Büros aus der Umgebung.
Gemäss ÖGB/ÖBV kann der Zuschlag aufgrund der Kontinuität der Dienstleistungen dem gleichen Ingenieur vergeben werden. Dieser Entscheid ist auf SIMAP mit 20 Tagen Beschwerdefrist zu publizieren.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Tags (Bau):
  • 92: Bauingenieur
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Scheidegger AG, Bauingenieure & Planer, c+s ingenieure ag, Langenthal
CHF 149,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

07.06.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Regierungsstatthalter Oberaargau, Schloss, Städtli 26, 3380 Wangen an der Aare angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Einwohnergemeinde Aarwangen; Bereich Betriebe
Langenthalstrasse 4
4912 Aarwangen
Telefon: 0629266343
E-Mail-Adresse:  
bau@aarwangen.ch