Wettbewerb 1263481: 601 KMB
Publiziert am: 11. Juli 2022
Stiftung Kunstmuseum Bern
Das Kunstmuseum Bern ist eines der ältesten Kunstmuseen der Schweiz und bietet, eingebettet im UNESCO Weltkulturerbe, ein einzigartiges, ganzheitliches Kunst- und Kulturerlebnis für Stadt und Kanton Bern - mit nationaler und internationaler Ausstrahlung. Gesucht ist ein zeitgemässes und zukunftsfähiges Gesamtensemble für das Kunstmuseum Bern, bestehend aus einem Ersatzneubau, achtsam integriertem historischem Stettlerbau und neu angebundenem denkmalgeschütztem Nachbargebäude. Schwerpunkt des Projektwettbewerbes ist die Ausarbeitung eines Projektvorschlages für den Ersatzneubau, welcher durch seine Positionierung, Volumetrie und Architektur eine für den Ort und die Stadtsilhouette angemessene Präsenz als Kunstmuseum aufzeigt. Das Gesamtensemble soll mit identitätsstiftender Gestaltung und attraktiver Adressbildung eine Aufwertung des umliegenden Altstadtabschnitts herbeiführen und ein öffentlicher Ort mit Aufenthaltsqualität in der Berner Altstadt werden.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Wettbewerb |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Tags: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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11. Juli 2022 | Publikationsdatum | |
30. September 2022 | Abgabetermin 12:00 |
Informationen
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ist zulässig.
Sachpreisgericht
Alfons Bichsel, Kanton Bern, Grossrat
Jonathan Gimmel, Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Präsident
Alec von Graffenried, Stadt Bern, Stadtpräsident
Marieke Kruit, Gemeinderätin Stadt Bern, Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
Benjamin Marti, Kanton Bern, Grossrat
Hansjörg Wyss, Kunstmäzen
Nina Zimmer, Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Direktorin
Alex Wassmer, Dachstiftung Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Vizepräsident (Ersatz)
Fachpreisgericht
Elisabeth Boesch, Architektin, Elisabeth & Martin Boesch Architekten, Zürich
Jean-Daniel Gross, Stadt Bern, Präsidialdirektion, Fachstelle für Denkmalpflege, Denkmalpfleger
Thomas Hasler, Architekt, Staufer & Hasler Architekten, Frauenfeld *Vorsitz
Anna Jessen, Architektin, jessenvollenweider architektur, Basel
Boris Podrecca, Architekt, Büro Boris Podrecca, Wien/Stuttgart/Venedig
Sibylle Aubort Raderschall, Landschaftsarchitektin, raderschallpartner landschaftsarchitekten, Meilen
Annabelle Selldorf, Architektin, Selldorf Architects, New York, USA
Peter Zumthor, Architekt, Atelier Zumthor, Haldenstein
Tina Gregorič, Architektin, dekleva gregoric architects, Ljubljana, Slovenien (Ersatz)
Beratende Expertinnen und Experten (ohne Stimmrecht)
Thomas Soraperra, Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Kaufmännischer Direktor
Bernhard Spycher, Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee, Leiter Facility Management
Kathleen Bühler, Kunstmuseum Bern, Chefkuratorin/Leiterin Sammlung Ausstellungen Forschung
Anina Büschlen, Kunstmuseum Bern, Kunstvermittlung
Rene Wochner, Kunstmuseum Bern, Ausstellungsmanagement
Oliver Martin, Bundesamt für Kultur BAK, Leiter Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege
Nadine Heller, Stadt Bern, Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS), Bereichsleiterin Gestaltung + Nutzung Tiefbauamt Stadt Bern
Peter Kuhn, Stadt Bern, TVS, Leiter Baumkompetenzzentrum Stadtgrün Bern
Tobias Würsch, Stadt Bern, TVS, Bereichsleiter Entwicklung und Realisierung Stadtgrün Bern
Karl Vogel, Stadt Bern, TVS, Leiter Verkehrsplanung
Simon Nägeli, Brandenberger+Ruosch AG, Projektleitung Bauherr
Urs Rohner, smt Ingenieure, Bauingenieurwesen
Röne Gebhard, Büro für Bauökonomie, Bauökonomie
Bei Bedarf kann das Preisgericht weitere beratende Experteninnen und Experten hinzuziehen.
Die Teilnahme an der Präqualifikation wird nicht entschädigt.
Die Gesamtpreissumme beträgt CHF 390‘000.- exkl. MwSt.
Siehe Programm Präqualifikation Ziff. 2.7.
www.simap.ch
1.Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht
des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss
Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Verfügung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die
Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die
Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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