Ausschreibung 1261781: N8 Lungern Nord – Giswil Süd Bauherrenunterstützungsleistungen BSA
Publiziert am: 12. Mai 2022
Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden
Der Abschnitt Lungern Nord – Giswil Süd ist der letzte Abschnitt des Nationalstrassennetzes auf Obwaldner Gebiet, der gebaut wird. Der Kanton Obwalden ist mit der Projektierung und Bauausführung beauftragt worden. Das Projekt befindet sich zurzeit mehrheitlich in der Phase Detailprojekt. Daneben befinden sich auch Teile des Projekts bereits in der Phase Bauausführung. Das vorliegend ausgeschriebene Mandat umfasst Leistungen der Bauherrenunterstützung (BHU) Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA). Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standortgebundene Dienstleistungen (wie Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (HTA Sarnen) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie das Erstellen von Berichten, die Protokollierung, etc.) werden beim Auftragnehmer erbracht. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Mai 2022 | Publikationsdatum | |
12. Mai 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
22. Juni 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
27. Mai 2022 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Die Antworten zu den Fragen werden voraussichtlich bis zum 03.06.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen im Forum verfügbar gemacht. |
22. Juni 2022 | Abgabetermin 16:00 | Der Angebotsumschlag hat folgendes zu enthalten: Der Angebotsumschlag muss verschlossen und mit dem Vermerk «NICHT ÖFFNEN – N8 / BHU-BSA» versehen, bis spätestens am 22.06.2022, 16.00 Uhr beim Hoch- und Tiefbauamt vorliegen. |
23. Juni 2022 | Offertöffnung | Der Angebotsumschlag hat folgendes zu enthalten: Der Angebotsumschlag muss verschlossen und mit dem Vermerk «NICHT ÖFFNEN – N8 / BHU-BSA» versehen, bis spätestens am 22.06.2022, 16.00 Uhr beim Hoch- und Tiefbauamt vorliegen. |
24. Oktober 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2032 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK1: Preis |
25% | Zk2: Qualifikation des Projektteams |
40% | ZK3: Analyse, Vorgehen und Organisation |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Firma hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner und Subunternehmen zu übernehmen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nur in einer einzelnen Bietergemeinschaft teilnehmen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK3: Leistungen von Subunternehmen
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
Nachweis anhand je eines Referenzprojekts über abgeschlossene Arbeiten beinhaltend Bauherrenunterstützungsleistungen mit vergleichbarer Komplexität; dieser Nachweis darf nicht von einem etwaigen Subunternehmer erbracht werden.
EK2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Nachweis, dass der mittlere Jahresumsatz des Anbieters in den letzten drei Jahren mindestens zweimal so gross ist, wie der jährliche Wert des ausgeschriebenen Auftrags; Umsätze aller Mitgliederfirmen inkl. Subunternehmen werden zusammengezählt; für die Auftragsdauer werden 10 Jahre angenommen.
EK3: Leistungen von Subunternehmen
Bestätigung und Nachweis über die Stundenschätzung, dass allfällige Subunternehmen, gemessen an der geschätzten Stundenverteilung, nicht mehr als 50% der Leistungen erbringen.
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Es wird keine Begehung oder Orientierung durchgeführt. Es wird vorausgesetzt, dass sich der Anbieter mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut macht und diese in seiner Kalkulation berücksichtigt.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben eine Schweizer Korrespondenzadresse anzugeben.
Ausschluss, Vorbefassung: Die Firmen AJS Bauingenieure AG und Helbling Beratung + Bauplanung AG, die das Beschaffungsverfahren begleiten, sind aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Die Mandatsträger bestehender Planungsmandate (Amberg Engineering AG, Gruner AG, Gruner Wepf AG, Gruner Berchtold Eicher AG, Slongo Röthlin Partner AG, belop GmbH, IUB Engineering AG, IM Maggia AG, ARFY Schweiz AG, Rudolf Keller + Partner Verkehrsingenieure AG, Ingenieurbüro ZEO AG, Gasser + Partner AG) sind vom Verfahren der BHU-BSA Leistungen ausgeschlossen.
Es werden keine Verhandlungen geführt. Dies gilt auch für Preisverhandlungen. Es sind Nettoangebote einzureichen. Reisezeitkosten sind im Angebot zu berücksichtigen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Anbieter zur Präsentation ihres Angebots einzuladen. Die Präsentationen dienen der Verifikation der Angebotsbeurteilung anhand der Zuschlagskriterien und finden zwischen dem 13. und 15. Juli 2022 statt.
www.simap.ch und Amtsblatt des Kantons Obwalden
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit ihrer Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
Flüelistrasse 1
6060 Sarnen
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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