Zuschlag 1261573: Kyrgyzstan-ACT, Inception Phase:1.6.22-28.2.23, Phase I:1.3.23-28.2.27

Publiziert am: 20. Mai 2022

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA

Nach Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (qualitative Kriterien und Preis) hat die Zuschlagsempfängerin, die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin überzeugt insbesondere hinsichtlich: der vorgeschlagenen Teamzusammensetzung, der organisatorischen Struktur, des vorgeschlagenen Zeitplans sowie hinsichtlich des klaren und realistischen Budgetvorschlags.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 98300000: Diverse Dienstleistungen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 1: Qualifikation und Erfahrung des vorgeschlagenen Teams
30% ZK 2: Verständnis für das Projekt und den allgemeinen Ansatz
15% ZK 3: Ablauf und Projektorganisation
25% ZK 4: Finanzielle Offerte

Berücksichtigte Anbieter

GFA Consulting Group GmbH, Hamburg, DE
CHF 1,583,260 exkl. MwSt., Der Gesamtbetrag beträgt CHF 3’583’260. Dieser beinhaltet eine Einführungsphase (Dienstleistungskosten: CHF 147’180) sowie die Durchführung der Projektphase I (Dienstleistungskosten: CHF 1’436’080, verwaltete Projektmittel CHF 2’000’000).

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 13.01.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 126 Tage

Datum des Zuschlags:

19.05.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Es handelt sich um einen öffentlichen Auftrag nach Anhang 5 Ziffer 1 Buchstabe d BöB. Es besteht kein Rechtsschutz.


Zusätzliche Informationen:

Die Auftraggeberin behält sich vor, Folgeaufträge an den Zuschlagsempfänger der vorliegenden Ausschreibung zu vergeben, wenn ein Wechsel der Anbieterin für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist oder für die Auftraggeberin erhebliche Schwierigkeiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.
Voraussetzung für Folgeaufträge ist jedoch, dass nach Ablauf der Geltungsdauer des "Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas", d.h. nach dem 31. Dezember 2024, eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.


Kontakt

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA
21 Erkindik boulevard
720040 Bishkek
KG
E-Mail-Adresse:  
bishkek.bid@eda.admin.ch