Zuschlag 1259015: N06.40 EP Thun Nord - Spiez, Umweltbaubegleitung UBB - Nachtrag 1

Publiziert am: 26. April 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB

Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt kam es zu ungeplanten Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Die Umweltbaubegleitung auf der Nationalstrasse N06 zwischen Thun Süd – Spiez, Wimmis bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten insbesondere für das Plangenehmigungsverfahren. Die Planungen der Instandsetzungsarbeiten und Realisierung sind äusserst anspruchsvoll und können nur von der bisherigen Anbieterin erarbeitet werden, weil nur sie über die erforderlichen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse und Schnittstellen zu den kantonalen und kommunalen Ämtern verfügt und die getätigten Abmachungen aus der Projektgeschichte kennt. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde wertvolles Know-how verloren gehen, was sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken würde.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 75210000: Dienstleistungen im Bereich auswärtige Angelegenheiten und sonstige Dienstleistungen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

SC+P Sieber, Cassina + Partner AG, Zürich
CHF 301,345

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

25.04.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch