Ausschreibung 1258433: Chamoson-Chippis, Ingénieur sécurité
Publiziert am: 22. April 2022
Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Das Projekt Chamoson-Chippis zielt auf den Bau einer neuen 30 km langen Freileitung zwischen Chamoson und Chippis ab, die auf derselben Masttrasse vier Spannungen vereint: 380 kV, 220 kV, 132 kV der SBB und 65 kV von Valgrid. Nach Inbetriebnahme dieser Leitung wird in der Rhoneebene ein Rückbau von fast 89 km Mittel- und Hochspannungsleitungen erfolgen ("Demontagephase").
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen des Sicherheitsingenieurs für die Demontagephase. Der Sicherheitsingenieur ist die sicherheitstechnische Bezugsperson für das Projekt Chamoson-Chippis. Er steht in engem Kontakt mit dem Projektleiter, der Abteilung Health & Safety von Swissgrid, den auf der Baustelle tätigen Auftragnehmern und Unternehmen. Der Sicherheitsingenieur tritt als Unterstützung der Abteilung Health & Safety von Swissgrid auf. Er fungiert als Verbindungsperson der Abteilung Health & Safety auf der Baustelle und bei den beteiligten Akteuren.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Das Projekt befindet sich im Wallis, zwischen Chamoson und Chippis. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. April 2022 | Publikationsdatum | |
22. April 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. Juni 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
11. Mai 2022 | Frist für Fragen | Sind nach Auffassung des Anbieters Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar, unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis enthalten oder beschrieben, so sind diese bei der Fragestellung zu erwähnen bzw. nachzufragen. |
1. Juni 2022 | Abgabetermin 00:00 | Gemäss Dokument 0 "Instructions concernant l’appel d’offres" |
8. Juni 2022 | Offertöffnung | Gemäss Dokument 0 "Instructions concernant l’appel d’offres" |
10. August 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 | CAD1: Preis |
40 | CAD2: Ausbildung und Erfahrung des Sicherheitsingenieurs |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
CAP1: Erfahrung der Anbieterin
CAP2: Sprachkenntnisse des Sicherheitsingenieurs
CAP3: Qualifikationen des Sicherheitsingenieurs
CAP1: Erfahrung der Anbieterin
2 Referenzprojekte der Anbieterin in der Überwachung der Sicherheit im elektrischen Bereich (Leitung, Kabel oder andere)
CAP2: Sprachkenntnisse des Sicherheitsingenieurs
Die Anbieterin weist nach, dass der vorgeschlagene Sicherheitsingenieur die französische Sprache beherrscht (mindestens Niveau B2).
CAP3: Qualifikationen des Sicherheitsingenieurs
Der Sicherheitsingenieur verfügt über eine EKAS-Ausbildung, die den Anforderungen von Art. 1c und 5 der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (EQualV) entspricht.
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Eine Begehung ist nicht vorgesehen.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die Firma Volpix SA in CH-1700 Fribourg ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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