Zuschlag 1255005: Erweiterung Büroräumlichkeiten und Sozialräume

Publiziert am: 1. April 2022

Gemeindeverband ARA Region Interlaken

Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der in Art. 21 Abs. 2 IVöB aufgeführten Tatbestandsvarianten erfüllt ist. Nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB ist eine freihändige Vergabe (u.a.) zuässig, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur ein Anbieter in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt. Im Weiteren ist ein freihändige Vergabe zulässig, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde (Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB).
Der berücksichtigte Anbieter hat die Architekturleistungen für den bestehenden Bürokomplex ausgeführt. Soweit Urheberrechte am Werk durch den Erweiterungsbau betroffen sind, stehen diese dem berücksichtigten Anbieter zu. Der berücksichtigte Anbieter ist im Weiteren mit dem Gesamtprojekt bestens vertraut. Ein Wechsel des Leistungserbringers wäre mit Zusatzkosten und Verzögerungen verbunden, die sich wirtschaftlich nicht rechtfertigen lassen. Die Voraussetzungen für eine Freihandvergabe sind demnach erfüllt.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71200000: Dienstleistungen von Architekturbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

L2A Architekten AG, Unterseen
CHF 185,610 exkl. MwSt., exkl. Nebenkosten

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

30.03.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Gemeindeverband ARA Region Interlaken
Tschingeleistrasse 52
3800 Interlaken
Telefon: 0338261200
E-Mail-Adresse:  
info@ara-interlaken.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1255005 Erweiterung Büroräumlichkeiten und Sozialräume