Ausschreibung 1253585: Umbau Gemeindeverwaltung
Publiziert am: 24. März 2022
Einwohnergemeinde Aarwangen
Der Masterplan Aarwangen aus dem Sommer 2012 führt Massnahmen an Infrastruktur und Immobilien auf, um die gesteckten Entwicklungs-ziele zu erreichen. Konkret zur vorliegenden Aufgabenstellung das Entwicklungsziel, das Dorfschulhaus in eine Verwaltungsnutzung umzunutzen und zu sanieren.
Auslöser war der fortschreitende Platzmangel der Gemeindeverwaltung und des angegliederten Regionalen Sozialdiensts und in der Folge die Planung eines zeitgemässen Schulhausneubaus, um das Dorfschulhaus für die Nutzung durch die Verwaltung freispielen zu können. Aufgrund der langwierigen Planung wurden fällige Unterhaltsarbeiten beim Dorfschulhaus aufgeschoben.
Die Gemeinde Aarwangen führt ein offenes Planerwahlverfahren durch, um den am besten geeigneten Leistungserbringer für die Sanierung des Dorfschulhauses und den Umbau in eine zeitgemässe Gemeindeverwaltung zu ermitteln.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Aarwangen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. März 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. April 2022 | Frist für Fragen | None |
9. Mai 2022 | Abgabetermin 00:00 | Die Unterlagen müssen in Papierform sowie elektronisch per Datenträger abgegeben werden. |
12. Mai 2022 | Offertöffnung | Die Unterlagen müssen in Papierform sowie elektronisch per Datenträger abgegeben werden. |
1. Juli 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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