Ausschreibung 1252135: Generalplanersubmission Erweiterung Primarschulhaus Grossbühl

Publiziert am: 25. März 2022

Gemeinde Rodersdorf

In der Schulanlage Grossbühl der Gemeinde Rodersdorf werden
aktuell rund 123 Schülerinnen und Schüler von etwa 12
Lehrpersonen unterrichtet. Nach der Einführung von HarmoS und der
damit verbundenen Änderung, dass das 6. Schuljahr neu auch in der
Primarschule absolviert wird, ist der Platzbedarf in der Schule
gestiegen. Neue Unterrichtsformen erfordern mehr Räumlichkeiten,
sei es für individuelles Lernen in kleinen Gruppen, spezielle
Förderung oder Team-Teaching. Mit dem Projekt beabsichtigt die
Gemeinde Rodersdorf die Erweiterung der bestehenden
Schulanlage, um den heutigen Anforderungen einer zeitgemässen
Schule nachzukommen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung beauftragt die Gemeinde
Rodersdorf ein Generalplaner-Team (GP-Team) mit der
Phasenweisen Planung, Projektierung, Realisierung und
Inbetriebnahme des Projekts für den Erweiterungsneubau Schulhaus
Grossbühl.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

4118 Rodersdorf

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71240000: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. März 2022 Publikationsdatum
25. März 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich als Download ab der Webplattform www.simap.ch oder per per Emailanfrage an
bauverwaltung@rodersdorf.ch zu beziehen. Für Informationen
und/oder Unterlagen, die aus anderen Quellen stammen, lehnt die
ausschreibende Stelle jegliche Haftung und Verantwortung ab.

8. April 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
8. April 2022 Frist für Fragen

Fragen sind schriftlich per Email bis am 8. April 2022 an die
Bauverwaltung (siehe Kap 1.1) zu richten.
Die Beantwortung der fristgerecht eingereichten Fragen erfolgt
ausschliesslich auf schriftlichem Weg per Email am 14. April 2022

28. April 2022 Abgabetermin 14:00

Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der
offiziellen weissen Adressetikette und der Aufschrift "Submission
Architekturdienstleistung Erweiterung Schulhaus Grossbühl" an die
Gemeindeverwaltung Rodersdorf
Vermerk «Submission Architekturdienstleistung Erweiterung
Schulhaus Grossbühl», Leimenstrasse 2, 4118 Rodersdorf,
fristgerecht einzureichen.
Bei einer persönlichen Abgabe am Schalter gilt das Abgabedatum
während den ordentlichen Öffnungszeiten (siehe Homepage
www.rodersdorf.ch). Eine Abgabe ausserhalb der Öffnungszeiten im
Briefkasten der Gemeindeverwaltung ist ebenfalls möglich. Dieser
wird am Eingabetag um 14:00 Uhr speziell geleert.

28. April 2022 Offertöffnung

Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der
offiziellen weissen Adressetikette und der Aufschrift "Submission
Architekturdienstleistung Erweiterung Schulhaus Grossbühl" an die
Gemeindeverwaltung Rodersdorf
Vermerk «Submission Architekturdienstleistung Erweiterung
Schulhaus Grossbühl», Leimenstrasse 2, 4118 Rodersdorf,
fristgerecht einzureichen.
Bei einer persönlichen Abgabe am Schalter gilt das Abgabedatum
während den ordentlichen Öffnungszeiten (siehe Homepage
www.rodersdorf.ch). Eine Abgabe ausserhalb der Öffnungszeiten im
Briefkasten der Gemeindeverwaltung ist ebenfalls möglich. Dieser
wird am Eingabetag um 14:00 Uhr speziell geleert.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15% Referenzprojekte: Planung und Projektierung
10% Referenzprojekte: Erschwerte Baurealisation
15% Referenzprojekte: Bauleitung
25% Preis: Gesamtbetrag des Honorars
5% Preis: Stundenansätze bzw. der mittlere Stundenansatz
20% Bauplanung / Terminplan
10% Leistungsfähigkeit, Personalressource

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

erlaubt

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Die "Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeinde Rodersdorf
für Architekten und Ingenieure (Planerleistungen)" sind verbindlich
und bilden einen Bestandteil des Planervertrags.

Nachverhandlungen:

Eine Begehung findet nicht statt.
Das Schulareal ist grundsätzlich frei zugänglich. Die Veranstalterin
macht darauf aufmerksam, dass individuelle Begehungen der
Bestandsbauten während dem Submissionsverfahren nicht möglich
sind. Individuelle Begehungen auf dem Schulareal und um die
Bestandsbauten herum sind ausserhalb der Schulzeiten
ausschliesslich an Mittwochnachmittagen möglich. Werden
fotografische Aufnahmen gemacht, dürfen keine Personen,
insbesondere keine Kinder, abgebildet werden. Es gilt das
Bundesgesetz über den Datenschutz.
Individuellen Begehungen sind aus Sicherheitsgründen der
Bauverwaltung (siehe Kapitel. 1.1) vorgängig per Email mitzuteilen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Bei Einhaltung der Fristen, Vollständigkeit des Angebots und eingereichten Unterlagen sowie der Erfüllung aller Eignungskriterien erfolgt die Bewertung nach den Zuschlagskriterien.
Die anderen Angebote können von der Beurteilung gemäss § 11 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen Kanton Solothurn (BGS 721.54) ausgeschlossen werden.
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lohngleichheit für Mann und Frau.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der höchsten Punktzahl auf Grund der Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der tieferen Angebotssumme den Zuschlag.

Offizielles Publikationsorgan:

Website www.simap.ch und Amtsblatt Kanton Solothurn.
Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet. Die Bekanntgabe des Zuschlags erfolgt durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.


Kontakt

Gemeinde Rodersdorf
Leimenstrasse 2
4118 Rodersdorf
Telefon: 061 733 90 65
E-Mail-Adresse:  
bauverwaltung@rodersdorf.ch