Zuschlag 1251505: GVK Raum Baden und Umgebung - BHU, Phase Richtplanverfahren
Publiziert am: 16. März 2022
Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Im Juli 2016 wurden die Planungsarbeiten "Richtplanverfahren, Vertiefungsstudien Räume Baden und Brugg" im Rahmen der Ostaargauer Strassenentwicklung (OASE) und nachmaligen Regionalen Gesamtverkehrskonzept rGVK OASE 2040 gemäss SubmD nach GATT/WTO öffentlich ausgeschrieben, nicht aber die Arbeiten der BHU. Die Firma F. Preisig AG (FPAG) unterstützte den ganzen Submissionsprozess 2016 als BHU. Ziel der Vertiefungsstudien war, die Planungsarbeiten schlussendlich mit einem Richtplan-Eintrag des Konzepts bzw. wichtiger Elemente auf Stufe Festsetzung abzuschliessen.
Die FPAG hat die Funktionen Bauherrenunterstützung (BHU) inkl. Beratung Konzeptentwicklung in den Jahren 2014-2021 dank der intensiven Mitarbeit und Gestaltung des vorliegenden regionalen Gesamtverkehrskonzepts rGVK OASE in den Räumen Baden und Brugg stark geprägt und ein umfassendes Wissen der regionalen Situation und der komplexen fachlichen aber auch politischen Zusammenhänge angeeignet. Dieses Wissen ist für die Fortsetzung der Planungsaktivitäten insbesondere für alle anderen Fachplaner von grosser Bedeutung. Mit jeder bislang nicht involvierten anderen Bauherrenunterstützung würden erhebliche Schwierigkeiten und durch den erforderlichen Informationsaustausch substanzielle Mehrkosten bei der Projektleitung im BVU und beim neuen Fachplaner entstehen; ohne dass ein vollständiger Wissenstransfer zu 100 Prozent möglich ist. Letzteres hat auch negative Auswirkungen auf die Qualität der zu erarbeitenden Planungen.
Aus diesen Gründen werden die nun zu erbringenden Leistungen gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB an die F. Preisig AG, Zürich vergeben. Die Stundenansätze orientieren sich dabei am bisherigen Auftrag und die Verfügbarkeit der bislang tätigen Schlüsselpersonen wird vom Auftragnehmer sichergestellt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.03.2022
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1. Gegen diese Vergabe kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 60
E-Mail-Adresse:
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