Ausschreibung 1251035: 390103 Station Hospental Fachplaner Bau
Publiziert am: 12. März 2022
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Für die Station Hospental ist die bestehende Substanz der Fahrbahn zu erneuern und die Verfügbarkeit sicherzustellen. Das Behindertengleichstellungsgesetz erfordert einen behindertengerechten Ausbau der Station und deren Zu- und Abgänge.
Der Auftrag beinhaltet die Fachplanung Bau, die Gesamtleitung und die Bauleitung über die SIA-Phasen 31-53 gemäss dem Leistungsbeschrieb in Teil C dieser Ausschreibung.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Dienstleistung wird am Standort des Beauftragten und am Ort der Ausführung erbracht. Die Besprechungen mit der Bauherrschaft finden bei der Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG (MGI) in Brig-Glis oder auf der Baustelle statt. In Absprache mit der Bauherrschaft können allenfalls Videokonferenzen vereinbart werden. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
12. März 2022 | Publikationsdatum | |
14. März 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. März 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
1. April 2022 | Frist für Fragen | Fragen werden ausschliesslich über SIMAP bearbeitet |
22. April 2022 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
27. April 2022 | Offertöffnung | Es sind 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
1. August 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Preis |
40% | Schlüsselpersonen |
20% | Auftragsanalyse |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
-Die Federführung muss einer Anbieterin der Bietergemeinschaft übertragen werden.
-Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
EK1: Referenzen des Anbieters über die Ausführung von 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich einem Stationsumbau nach Standards des Bundesamtes für Verkehr oder gleichwertig) in den letzten 10 Jahren.
EK2: Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
EK3: Finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Angebotssumme darf nicht höher sein als ein Drittel des Jahresumsatzes des Anbieters gemittelt über die letzten drei Geschäftsjahre.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalte der Bauherrschaft
-Die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Verwaltungsrat der Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG, dem Vorbehalt der Plangenehmigung und der Finanzierung durch das BAV. Aus diesen Umständen können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
-Die Bauherrschaft behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen, soweit dies aufgrund von Gesetz und Rechtsprechung gestattet ist. Diese werden gleichzeitig allen Anbieterinnen schriftlich mitgeteilt, falls erforderlich unter Erstreckung der Angebotsfrist. Die Anbieterinnen sind verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen in ihrem Angebot zu berücksichtigen.
-Die Bauherrschaft behält sich vor, die Erstreckung der Angebotsgültigkeit zu verlangen.
-Werden in den Ausschreibungsunterlagen Mindestanforderungen aufgeführt, so müssen diese erfüllt werden, ansonsten kann das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Widersprüche
-Die Anbieterin ist jederzeit verpflichtet, die Auftraggeberin auf Widersprüche aufmerksam zu machen. Wesentliche Fehler in den Ausschreibungsunterlagen sind durch die Anbieterin der Ausschreibungsstelle zu melden.
Schlüsselpersonen:
-Personalunionen von Schlüsselpersonen sind nicht erlaubt.
-Mit der Abgabe des Angebots verpflichtet sich die Anbieterin, die von ihm vorgeschlagenen Schlüsselpersonen für das Projekt einzusetzen.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Bahnhofplatz 7
3900 Brig-Glis
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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