Ausschreibung 1248439: KVA Turgi Machbarkeit
Publiziert am: 26. Februar 2022
KVA Turgi
Ausgeschrieben wird vorliegend das Mandat "Erstellung Machbarkeitsstudie, Ausschreibung Generalplaner und nachfolgende Bauherrenunterstützung".
Ausgelöst wird jedoch nur die SIA Phase 21 Machbarkeitsstudie. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Anbieter nach der Machbarkeitsstudie ohne Angaben von Gründen zu kündigen und die restlichen Arbeiten neu auszuschreiben.
Derjenige Anbieter, welcher das Mandat für die Machbarkeitsstudie gewinnt, darf später nicht für das Mandat der Generalplanung anbieten.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
KVA Turgi, 5300 Turgi, Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
26. Februar 2022 | Publikationsdatum | |
26. Februar 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. März 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
4. April 2022 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache an Walter Bänziger, Bänz Consulting GmbH, Fuchsgasse 7, 8610 Uster zu stellen, e-mail: wb@baenzcons.ch. |
29. April 2022 | Abgabetermin 16:00 | Datum des Poststempels ist nicht massgebend. |
2. Mai 2022 | Offertöffnung | Datum des Poststempels ist nicht massgebend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Begehung findet am 21.03.2022 statt.
Teilnahme der Begehung ist obligatorisch.
Es werden keine Preisverhandlungen durchgeführt.
www.simap.ch
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Landstrasse 4
5300 Turgi
Telefon: +41794037434
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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