Zuschlag 1247219: LEM-GLS/Dimitri Simos/Suivi plateforme de gestion des matériaux
Publiziert am: 22. Februar 2022
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Das Angebot des Zuschlagsempfängers war insgesamt das vorteilhafteste und erhielt die höchste Punktzahl. Insbesondere das Zuschlagskriterium "Preis", bei dem der Zuschlagsempfänger das niedrigste Angebot abgegeben hatte, war ausschlaggebend.
Das Angebot des Anbieters, der den Zuschlag erhalten hat, entsprach in allen Punkten (Anzahl der Stunden, Qualität usw.) den Anforderungen des Bauherrn.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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10% | A1.1: Auftragsanalyse in Bezug auf folgende Schwerpunkte: - Organisation |
10% | A1.2: Auftragsanalyse in Bezug auf folgende Schwerpunkte: - Risiken |
10% | A1.3: Auftragsanalyse in Bezug auf folgende Schwerpunkte: - Einsatz einer Datenbank zur Verfolgung von Aushubmaterial |
10% | A2.1: Genügende Qualifikation für jede Schlüsselperson. Als Schlüsselpersonen gelten: - Projektleiter |
10% | A2.2: Genügende Qualifikation für jede Schlüsselperson. Als Schlüsselpersonen gelten: - Örtliche Bauleitung Betribsüberwachung |
10% | A3: Glaubwürdigkeit des angebotenen Stundenvolumens (für die Betriebsphase dieser Ausschreibung) |
40% | A4: Preis |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
11.02.2022
3
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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