Zuschlag 1247141: N02, 080008, Sanierungstunnel Belchen STB / Bauleitung Bau - Nachtrag
Publiziert am: 24. Februar 2022
Bundesamt für Strassen ASTRA
Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten am Sanierungstunnel Belchen STB, in Hägendorf/Eptingen, bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die Fertigsstellungsarbeiten sind anspruchsvoll und können nur von einem Anbieter erbracht werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse hat. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten, neue Einarbeitung mit entsprechender zeitlicher Verzögerung, bereiten.
Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. CHF 2'500'000.00 geschätzt, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.02.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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