Zuschlag 1247141: N02, 080008, Sanierungstunnel Belchen STB / Bauleitung Bau - Nachtrag

Publiziert am: 24. Februar 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten am Sanierungstunnel Belchen STB, in Hägendorf/Eptingen, bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die Fertigsstellungsarbeiten sind anspruchsvoll und können nur von einem Anbieter erbracht werden, weil nur er die Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse hat. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten, neue Einarbeitung mit entsprechender zeitlicher Verzögerung, bereiten.
Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. CHF 2'500'000.00 geschätzt, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

c/o ILF Beratende Ingenieure AG, Zürich
CHF 1,635,745 , "IG BL-STB" best. aus: ILF Beratende Ingenieure AG, Zürich / A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG, Basel / Emch+Berger AG, Bern

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

18.02.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41584827511
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch