Zuschlag 1245317: Eindämm. Klimawandel - Nachhaltige Nutzungen helfen CH-Mooren
Publiziert am: 24. Februar 2022
Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Biodiversität & Landschaft, Sektion Biodiversitätspolitik, Worblentalstrasse 68, CH-3003 Be
Los 1: Es ging nur ein Angebot ein. Vorteilhaftestes Angebot gemäss Evaluation der Eignungs- und Zuschlagskriterien (Preis / Leistung, etc.). Los 3: Im Rahmen der WTO-Ausschreibung des Los 3 zum Pilotprojekt A2.1 gingen zwei qualitativ hochstehende Offerten ein. Für den Vergabeentscheid an die quadra GmbH waren schliesslich mehrere Gründe ausschlaggebend, insbesondere jedoch die offerierten Produkte und das offerierte Auftragsvolumen. Insgesamt ist die Herangehensweise breiter als bei der Konkurrenzofferte (Fokus auf Miteinbezug Kantone, Vorschlag für mehr biogeographische Regionen, grössere Anzahl Betriebe, Unterscheidung nach Betroffenheit der Betriebe etc.). Ein weiterer Grund für den Vergabeentscheid war das Auftragsverständnis. Während beide Offertsteller den Kern der Aufgabenstellung erkannt haben, konnte die quadra GmbH die im Los 3 erwarteten Leistungen besser in den Gesamtkontext einbetten. Insbesondere Chancen und Risiken wurden in einem globalen, breiten Umfang abgewogen. Ferner wurde auch die wichtige Rolle der Kantone in der Aufgabenstellung gut beschrieben. Für Los 2 und 4 gingen im offenen Verfahren keine Angebote ein bzw. die eingegangenen Angebote entsprachen nicht den wesentlichen Anforderungen der Ausschreibung, den technischen Spezifikationen, und erfüllten die Eignungskriterien nicht. Die Auftraggeberin vergibt aufgrund dessen die Aufträge für die Lose 2 und 4 im freihändigen Verfahren gemäss Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 21. Juni 2019 (BöB, SR 172.056.1).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
10% | ZK01 Auftragsverständnis |
15% | ZK02 Arbeitsschritte und Zeitplan |
35% | ZK03 Produkte und Ergebnisse |
20% | ZK04 Erfahrung und Expertise des Projektteams / der Schlüsselpersonen |
20% | ZK05 Preis |
10% | ZK01 Auftragsverständnis |
15% | ZK02 Arbeitsschritte und Zeitplan |
35% | ZK03 Produkte und Ergebnisse |
20% | ZK04 Erfahrung und Expertise des Projektteams / der Schlüsselpersonen |
20% | ZK05 Preis |
15% | ZK01 Auftragsverständnis |
15% | ZK02 Arbeitsschritte und Zeitplan |
20% | ZK03 Produkte und Ergebnisse |
30% | ZK04 Erfahrung und Expertise des Projektteams / der Schlüsselpersonen |
20% | ZK05 Preis |
15% | ZK01 Auftragsverständnis |
15% | ZK02 Arbeitsschritte und Zeitplan |
25% | ZK03 Produkte und Ergebnisse |
25% | ZK04 Erfahrung und Expertise des Projektteams / der Schlüsselpersonen |
20% | ZK05 Preis |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.02.2022
4
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Für Los 2 und 4 gingen im offenen Verfahren keine Angebote ein bzw. die eingegangenen Angebote entsprachen nicht den wesentlichen Anforderungen der Ausschreibung, den technischen Spezifikationen, und erfüllten die Eignungskriterien nicht.
Die Auftraggeberin vergibt aufgrund dessen die Aufträge für die Lose 2 und 4 im freihändigen Verfahren gemäss Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 21. Juni 2019 (BöB, SR 172.056.1).
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Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Die als Optionen definierten Leistungen sind nicht im Grundauftrag inkludiert. Für die Ziehung der Optionen bedarf es explizit neuer Verträge.
Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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