Zuschlag 1241499: N01, 080229, Luterbach - Härkingen 6 Str. Ausbau / PV BSA - Nachtrag

Publiziert am: 3. Februar 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten des PV BSA / Luterbach - Härkingen 6 Streifen Ausbau bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. Die Erweiterung der Signalisation mit GHGW im erweiterten Perimeter Härkingen - Safenwil bedingt zusätzliche Ingenieurleistungen für die Projektierung und Ausführung. Diese Arbeiten sind anspruchsvoll und können nur erbracht werden werden, wenn Abläufe und notwendige Kenntnisse vorhanden sind, da die Signalisation über alle angrenzenden Perimeter in einem Signalisationssystem realisiert wird. Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten wie Schnittstellenprobleme und Koordinationsaufwand bereiten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Sauber+Gisin Engineering AG, Zürich
CHF 540,304

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

27.01.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch