Ausschreibung 1240815: Gesamtleitung, Gesamtsanierung Postgasse

Publiziert am: 26. Januar 2022

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung und Realisierung

Für nachfolgende Gewerke Bauingenieurleistungen inkl. Landschaftsarchitekturleistungen als Gesamtleiter für die Phasen 41 bis 53 gefordert. Zusätzlich sind Elektro- und Rohrleitungsbauplanungen erforderlich.

Energie Wasser Bern und die Stadt Bern beabsichtigen gemeinsam die Gesamtsanierung der Postgasse. Die Postgasse erstreckt sich vom Rathausplatz bis zur Postgasshalde und ist ca. 300 m lang. Dabei werden sämtliche Werkleitungen erneuert und die Abwasserleitung tiefer gelegt. Im Zuge dieser umfangreichen Arbeiten wird auch die bestehende Pflästerung im ganzen Projektperimeter grösstenteils erneuert. Der Gesamtleiter plant und realisiert sämtliche Bedürfnisse der Phasen 3-5 inkl. Ausschreibung der Rohr- und Elektroarbeiten (SIA 108) und Umsetzung des «Verkehrskonzeptes Wirtschaftsstandort Innenstadt VWI»


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Stadt Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71330000: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
  • 71356400: Technische Planungsleistungen
  • 71322200: Planung von Rohrleitungen
Tags (Bau):
  • 296: Landschaftsarchitekt
  • 292: Bauingenieur
  • 293: Elektroingenieur
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Januar 2022 Publikationsdatum
26. Januar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

8. März 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
21. Februar 2022 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 24.02.2022 auf www.simap.ch.

8. März 2022 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie betreffend COVID 19 die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Gesamtsanierung Postgasse" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

14. März 2022 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie betreffend COVID 19 die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Gesamtsanierung Postgasse" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: Verlangt wird ein Zeitmitteltarif für alle Phasen. Der offerierte Zeitmitteltarif gilt auch bei Nachträgen:
30% ZK2: Angaben zum Schlüsselpersonal mit Referenzen gemäss Beilage 4 der Submissionsunterlagen: ZK2.1: Projektleiter (15 %) ZK2.2: Projektleiter Stv. (10 %) ZK2.3: Landschaftsarchitekt (5%):
30% ZK3: Auftrags- und Risikoanalyse Auftrags- und Risikoanalyse, auf max. 2 DINA4, 5% Aufzeigen der projektspezifischen Risiken inkl. Beurteilung, Festlegung der Massnahmen und Festhalten der Restrisiken. Aufzeigen möglicher Chancen für alle Fachbereiche. Beurteilung der geplanten Verkehrssituation und Aufzeigen möglicher Bauphasen, 5% Aufzeigen der Herausforderungen in der Ausführung. Terminprogramm, 5% Terminprogramm ab Vergabe bis und mit Baubeginn mit Ressourcenplanung. Abschätzung des Aufwandes und Plausibilisierung, 15% Abschätzung des Aufwandes und Plausibilisierung der Phasen 31 bis 53: Die Plausibilisierung hat pro Leistungsbereich zu erfolgen:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben. Die Gesamtleitung kann, unter Angabe der Federführung, als Planergemeinschaft (INGE) auftreten. Mitglieder einer Planergemeinschaft bestehend aus den Fachbereichen Bauingenieur, Elektro- und Rohrleitungsplanung sowie Landschaftsarchitektur. Die Fachplaner Landschaftsarchitektur, sowie Elektro- und Rohrleitungsplanung können in mehreren Bietergemeinschaften teilnehmen, davon ausgeschlossen ist der Bauingenieur.

Eignungskriterien:

- EK1, Fachkompetenz Firma:
Der Anbieter / die Anbieterin (Firma/INGE) muss anhand von Referenzen (nicht älter als 12 Jahre, d.h. Abnahme des Referenzprojektes nach 01.01.2010) nachweisen, dass die Firma/INGE die notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt. Alle Referenzprojekte müssen bis Ende 2021 abgeschlossen sein und die Phasen 31 bis 53 beinhalten.

Die massgebenden Referenzpersonen sind mit aktueller Adresse und Telefonnummer anzugeben.

Es dürfen maximal fünf Referenzprojekte abgegeben werden. Darin müssen die folgenden Fachgebiete mindestens einmal enthalten resp. die Anforderungen mindestens einmal erfüllt sein:

˗ Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten, im innerstädtischen Bereich, Bausumme > CHF 2.0 Mio., inkl. MWST.
˗ Bau eines Infrastrukturprojekts mit verschiedenen Bauherrschaften.
˗ Planung und Ausführung von Natursteinpflästerungen, im städtischen Strassenverkehr, Bausumme > CHF 0.25 Mio., inkl. MWST.
˗ Fachplanung Elektro und Rohrleitungsbau, je 1 Referenz Bausumme > CHF 0.5 Mio., inkl. MWST.

EK2: Qualitätsmanagement

EK3: Verfügbarkeit Schlüsselpersonal

Die Eignungskriterien sind „Musskriterien“. Sie werden mit erfüllt / nicht erfüllt beurteilt. Angebote welche nicht alle Eignungskriterien erfüllen, werden von der weiteren Beurteilung ausgeschlossen. Über den Ausschluss entscheidet das Entscheidungsgremium.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind max. 5 Referenzen in den letzten 12 Jahre mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt zum Ausschluss vom Verfahren.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

5. Vorbefasste Anbieterinnen
Die Ausschreibung wurde exklusiv von der Firma ingenta ag unterstützt. Sie ist nicht berechtigt, ein Angebot einzureichen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung und Realisierung
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1240815 Gesamtleitung, Gesamtsanierung Postgasse