Ausschreibung 1240721: Gleissanierung Effingerstrasse - Umbau Haltestelle Kocherpark

Publiziert am: 26. Januar 2022

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung und Realisierung

Für nachfolgende Gewerke sind Bauingenieurleistungen inkl. Verkehrsplanung als Gesamtleiter für die Phasen 41 bis 53 sowie für Zusatzleistungen für die Phase 33 gefordert. Zusätzlich sind Elektro- und Rohrleitungsbauplanungen erforderlich. Die Gleisanlage auf der Effingerstrasse von der Kreuzung Hirschengraben bis und mit Knoten Belpstrasse muss ersetzt werden. Dazu werden im Strassenraum Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit betr. des Fuss- und Veloverkehrs getroffen. Gleichzeitig wird die Haltestelle „Kocherpark“ behindertengerecht umgebaut. Weiter besteht bei einem Grossteil der Werkleitungen und beim TS ewb Sanierungsbedarf.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71330000: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
  • 71322500: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
  • 71356400: Technische Planungsleistungen
  • 71322200: Planung von Rohrleitungen
Tags (Bau):
  • 292: Bauingenieur
  • 293: Elektroingenieur
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Januar 2022 Publikationsdatum
26. Januar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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22. März 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
16. Februar 2022 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 22.02.2022 auf www.simap.ch.

22. März 2022 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie betreffend COVID 19 die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Gleissanierung Effingerstrasse" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

25. März 2022 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie betreffend COVID 19 die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Gleissanierung Effingerstrasse" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1. Juni 2022 Geplanter Projektstart
31. August 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: Wirtschaftlichkeit / Angebotspreis Massgebend für die Angebotsbewertung "Preis" ist der Zeitmitteltarif inkl. Nebenkosten gemäss Angebotsformular und Beilage 1 der Submissionsunterlagen:
25% ZK2: Angaben zum Schlüsselpersonal mit Referenzen gemäss Beilage 4 der Submissionsunterlagen: ZK2.1: Gesamtleiter (10%) ZK2.2: Chefbauleiter (10%) ZK2.3: Fachplanung Verkehr (5%):
35% ZK3: Aufgabenanalyse ZK3.1: Risikoanalyse mit Aufzeigen der quantitativen projektspezifischen Risiken und Chancen auf max. 3 DINA4 (5%). ZK3.2: Beurteilung der geplanten Verkehrssituation während dem Bau und Aufzeigen der Bauphasen mit Darstellung der Gleissperrung (10%). ZK3.3: Terminprogramm mit Planung der Planung und Bauprogramm (5%). ZK3.4: Plausibilisierung der Anzahl Stunden: Plausibilisierung der durch die Anbieterin ermittelten Anzahl Stunden pro Phase und Abgabe der Ressourcenplanung. Es soll ebenfalls aufgezeigt werden, wie die Nachträge in der Ausführung minimiert werden können (15%):
10% ZK4: Präsentation (Präsentation 15', Fragen 15') Teilnehmer Auftragnehmer: Gesamtleiter und Chefbauleiter. Der Auftragnehmer kann davon ausgehen, dass der Auftraggeber das Angebot kennt .Fachliche und persönliche Sicherheit im Auftritt, 5%. Besondere Hinweise zur Aufgabenanalyse, 5%. Die Präsentation wird nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche nach der Bewertung der übrigen Zuschlagskriterien (Zwischenergebnis) rechnerisch noch eine Möglichkeit auf den Zuschlag haben. Anbieter, welche bei der Präsentation auch mit der maximal möglichen Benotungsdifferenz zur führenden Offerte den Zuschlag nicht mehr erreichen können, werden zur Präsentation nicht mehr aufgeboten:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben. Die Gesamtleitung kann, unter Angabe der Federführung, als Planergemeinschaft (INGE) auftreten. Mitglieder einer Planergemeinschaft bestehend aus den Fachbereichen Bauingenieur, Elektro- und Rohrleitungsplanung sowie Verkehrsingenieur.
Die Fachplaner Verkehrsingenieur, sowie Elektro- und Rohrleitungsplanung können in mehreren Bietergemeinschaften teilnehmen, davon ausgeschlossen ist der Bauingenieur.

Eignungskriterien:

EK1, Fachkompetenz Firma/INGE: Der Anbieter / die Anbieterin muss anhand von Referenzen (nicht älter als 12 Jahre, d.h. Abnahme des Referenzprojektes nach 01.01.2010) nachweisen, dass die Firma/INGE die notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt. Alle Referenzprojekte müssen bis Mitte 2022 abgeschlossen werden können (bis und mit Phase 52) und mindestens die Phasen 41 bis 53 beinhalten.

Die massgebenden Referenzpersonen sind mit aktueller Adresse und Telefonnummer anzugeben.

EK 2, Fachkompetenz Fachplanung und Fachbauleitung Elektro und Rohrleitungsbau: Der Anbieter / die Anbieterin (Firma/INGE) muss anhand von Referenzen (nicht älter als 12 Jahre, d.h. Abnahme des Referenzprojektes nach 01.01.2010) nachweisen, dass die Firma die notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt. Alle Referenzprojekte müssen bis Mitte 2022 abgeschlossen werden können (bis und mit Phase 52) und mindestens die Phasen 41 bis 53 beinhalten.

Die massgebenden Referenzpersonen sind mit aktueller Adresse und Telefonnummer anzugeben.

EK3: Qualitätsmanagement

EK4: Verfügbarkeit Schlüsselpersonal

Die Eignungskriterien sind „Musskriterien“. Sie werden mit erfüllt / nicht erfüllt beurteilt. Angebote welche nicht alle Eignungskriterien erfüllen, werden von der weiteren Beurteilung ausgeschlossen. Über den Ausschluss entscheidet das Entscheidungsgremium.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

EK 1: Es dürfen maximal vier Referenzprojekte abgegeben werden. Darin müssen die folgenden Fachgebiete mindestens einmal enthalten resp. die Anforderungen mindestens einmal erfüllt sein: ˗Gleisbauarbeiten Bausumme > CHF 0.5 Mio., inkl. MWST. ˗Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten in engen Platzverhältnissen, Bausumme > CHF 1.0 Mio., inkl. MWST. ˗Verkehrstechnik mit LSA-Steuerungen und Begleitung des Verkehrs in den Bauphasen, Bausumme > CHF 50'000, inkl. MWST. ˗Bau eines Infrastrukturprojekts unter Verkehr im innerstädtischen Bereich und mit Intensivphasen (mindestens 2-schichtig gearbeitet), Bausumme > CHF 2.0 Mio., inkl. MWST. ˗Bau eines Infrastrukturprojekts mit verschiedenen Bauherrschaften.

EK 2: Je 1 Referenzprojekt mit einer Bausumme > CHF 50'000 inkl. MWST.

EK 3: Dem Angebot ist eine Kopie der QM-Zertifizierung nach ISO 9001 oder ein gleichwertiger QM-Nachweis der federführenden Firma beizulegen.

EK 4: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser als die erforderliche Verfügbarkeit (Gesamtleiter 50%, Chefbauleiter 70%) während der Planungszeit und Ausführung gegeben ist und dass die Schlüsselpersonen die deutsche Sprache beherrschen. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten, für welche die Schlüsselperson während der ausgeschriebenen Arbeit ebenfalls zum Einsatz kommt.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung und Realisierung
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch