Ausschreibung 1237159: ZMB ÖV Köniz / Bern Süd

Publiziert am: 4. Januar 2022

Kanton Bern, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern

In einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) soll die längerfristige öV-Erschliessung im Korridor Bern – Köniz – Bern Süd (Schwarzenburg) untersucht werden (Zielzustand 2050).
Für den Projektperimeter ist unter Beteiligung aller betroffenen Gruppen die längerfristig zweckmässigste ÖV-Erschliessung zu ermitteln, abgestimmt auf die erwünschte räumliche Entwicklung in den betroffenen Teilgebieten. Zielhorizont ist 2050. Der Systementscheid berücksichtig die aktuellen Planungsgrundlagen und basiert auf einem differenzierten Ziel- und Kriteri-ensystem sowie breit akzeptierter Bewertungsmethodik.
Das ausgeschriebene Mandat umfasst sämtliche Fachbereiche, welche zur Bearbeitung der ZMB erforderlich sind (Gesamt-projektleitung, Verkehrsplanung, Raumplanung, Städtebau, Ingenieurwesen, Ökonomie / Kosten sowie Spezialthemen wie Verkehrsmodellierung und Umwelt).


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71400000: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
  • 71330000: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • CW-G: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Januar 2022 Publikationsdatum
4. Januar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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4. März 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
24. Januar 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch ins "Forum" zu stellen. Nicht fristgerecht eingegangene Fragen werden nicht beantwortet.

4. März 2022 Abgabetermin 23:59

Handschriftlich unterschriebenes Formular Angebotsunterlagen (Seiten 1 und 2) und vollständiges elektronisches Dossier auf USB-Stick in einem verschlossenem Umschlag mit der Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk „Nicht öffnen – Offertunterlagen“.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).
Bei Abgabe am Empfangsschalter der Bau- und Verkehrsdirektion (durch Anbieter selbst oder Kurier), muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während der Öffnungszeiten des Empfangsschalters (siehe Webseite AÖV) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des Amts für öffentlichen Verkehr eingereicht werden.
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder der Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während der Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung bis zum Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden, andernfalls gilt das allenfalls später eintreffende Angebot als nicht eingereicht.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

8. März 2022 Offertöffnung

Handschriftlich unterschriebenes Formular Angebotsunterlagen (Seiten 1 und 2) und vollständiges elektronisches Dossier auf USB-Stick in einem verschlossenem Umschlag mit der Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk „Nicht öffnen – Offertunterlagen“.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).
Bei Abgabe am Empfangsschalter der Bau- und Verkehrsdirektion (durch Anbieter selbst oder Kurier), muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während der Öffnungszeiten des Empfangsschalters (siehe Webseite AÖV) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des Amts für öffentlichen Verkehr eingereicht werden.
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder der Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während der Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung bis zum Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden, andernfalls gilt das allenfalls später eintreffende Angebot als nicht eingereicht.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

4. April 2022 Geplanter Projektstart
29. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen. Offerten werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Kanton Bern, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Telefon: +41 31 633 37 11
E-Mail-Adresse:  
info.aoev@be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1237159 ZMB ÖV Köniz / Bern Süd