Zuschlag 1234789: N02 Gesamtsystem Gotthard (GTG) - BHU OBL BSA GTG
Publiziert am: 13. Dezember 2021
Ufficio federale delle strade USTRA
Die Offerte des Zuschlagsemfängers überzeugt dank einer
sehr vertieften Aufgabenanalyse sowie eingespieltes
Team.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
13.12.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DES ANBIETERS: Gewichtung 20%.
Bewertet werden eine Referenz bezüglich Vergleichbarkeit zur vorliegenden Rolle im Projekt sowie Erfahrung und Kompetenzen des Anbieters.
ZK2: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN: Gewichtung 40%, unterteilt in:
2.1 Projektleiter BHU BSA GTG 12%
2.1.1 spezifische Berufserfahrung in Bezug auf die aufzuführenden Tätigkeiten: 6%;
2.1.2 spezifische Berufserfahrung im ähnlichen Werken: 3%;
2.1.3 Ausbildung und Weiterbildung: 3%.
2.2 Projektleiter Stv. BHU BSA GTG 8%
2.2.1 spezifische Berufserfahrung in Bezug auf die aufzuführenden Tätigkeiten: 4%;
2.2.2 spezifische Berufserfahrung im ähnlichen Werken: 2%;
2.2.3 Ausbildung und Weiterbildung: 2%.
2.3 OBL BSA GTG 12%
2.3.1 spezifische Berufserfahrung in Bezug auf die aufzuführenden Tätigkeiten: 6%;
2.3.2 spezifische Berufserfahrung im ähnlichen Werken: 3%;
2.3.3 Ausbildung und Weiterbildung: 3%.
2.4 Stv OBL BSA GTG 8 %
2.4.1 spezifische Berufserfahrung in Bezug auf die aufzuführenden Tätigkeiten: 4%;
2.4.2 spezifische Berufserfahrung im ähnlichen Werken: 2%;
2.4.3 Ausbildung und Weiterbildung: 2%.
Diese Person darf auch die Funktion des PL BHU oder des Stv. PL BHU gleichzeitig wahrnehmen.
ZK3 QUALITAET DES ANGEBOTES: Gewichtung 20%, unterteilt in:
3.1 Aufgaben- und Risikoanalyse 10%;
3.2 Projektorganisation und Vorgehensvorschlag 5%;
3.3 Nachhaltigkeitsanalyse (aus dem wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkt) 5%.
ZK4: PREIS: Gewichtung 20%.
(Berechnung gemäss der für die Vergleichbarkeit der Angebote vorgegebenen Anzahl Stunden).
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5).
Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Via C. Pellandini 2a
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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