Zuschlag 1233243: Ablösung Verkehrssteuerungsarbeitsplatz (VSA) Planung

Publiziert am: 7. Dezember 2021

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Im Rahmen der Ablösung des alten Bedientools sind rund 80 in Betrieb stehende Lichtsignalanlagen ergänzend zu bearbeiten, welche im ganzen Kanton verteilt an neuralgischen Knotenpunkten stehen. Bei jeder Anlage sind Anpassungen in den technischen Vorgaben für die jeweiligen Unternehmer einzubauen, damit die Steuerung mit dem neuen übergeordneten Rechnersystem kommunizieren kann.
Mit Bezug auf das IVöB (Art. 21, Abs. 2c) kommt aus Gründen des Schutzes von geistigem Eigentum kein anderer
Anbieter in Frage. Zudem ist gemäss IVöB (Art. 21, Abs. 2e) ein Wechsel des Anbieters aus technischen Gründen nicht möglich.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Erb + Partner Ingenieurbüro AG, Winterthur
CHF 1,147,637

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

26.11.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen..


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 60
E-Mail-Adresse:  
ausschreibungen.atb@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1233243 Ablösung Verkehrssteuerungsarbeitsplatz (VSA) Planung