Ausschreibung 1230467: Koordinator «übergeordnete Baustellenlogistik und temporäre Verkehrsfü
Publiziert am: 24. November 2021
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Zahlreiche Infrastruktur- und Bauvorhaben im ESP Ausserholligen werden den Raum und dessen Umfeld in den nächsten 10 Jahren dynamisch weiterentwickeln. Die Aufgabe der Stadt Bern besteht darin, die zu realisierenden Projekte optimal zu koordinieren und eine Realisierung mit möglichst wenigen Schnittstellen zu erreichen. Dafür wird ein verkehrliches Koordinationsgremium (Task Force Verkehr) geschaffen, welches die übergeordnete Koordination der Baulogistik, das Verkehrsmanagement und die Verkehrssteuerung aufeinander abstimmt. Ziel ist es, dass die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe und Beeinträchtigungen auf die umliegenden Projekte, aber auch auf die Bevölkerung und die Quartiere möglichst gering gehalten werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Stadt und Agglomeration Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. November 2021 | Publikationsdatum | |
24. November 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
18. Januar 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
14. Dezember 2021 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 17.12.2021 auf www.simap.ch. |
18. Januar 2022 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie betreffend COVID 19 die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Koordinator Baulogistik Ausserholligen" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
24. Januar 2022 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie betreffend COVID 19 die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Koordinator Baulogistik Ausserholligen" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
30. Mai 2022 | Geplanter Projektstart | |
30. Mai 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Z1: Preis (30%); Die Honorierung erfolgt im Zeitmitteltarif (ZMT) (B01). Die Stundenzahl wird durch die Auftraggeberin nach Auswertung der eingegangenen Angebote und deren Plausibilisierung festgelegt: |
15% | Z 2: Aufgabenanalyse/geplantes Vorgehen (15%) (B06); Z 2.1: Aufgabenanalyse 50% / Z 2.2: Risiken und Massnahmen 15% / Z 2.3: Ablauf- / Terminplanung, Koordination, Organisation 15% / Z 2.4: Aufwandschätzung 20%: |
35% | Z3 Aufgabenspezifische Kompetenzen der Schlüsselpersonen (35%); Z 3.1: Koordinator/in 70% / Z 3.2: Stellvertreter/in 30% / Insbesondere beurteilt werden: - Berufserfahrung projekt- und aufgabenspezifisch belegt durch drei der Aufgabenstellung entsprechende Referenzprojekte: |
20% | Z4 Präsentation; Die Präsentation wird nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche nach der Bewertung der übrigen Zuschlagskriterien (Zwischenergebnis) rechnerisch noch eine Möglichkeit auf den Zuschlag haben. Anbieter, welche bei der Präsentation auch mit der maximal möglichen Benotungsdifferenz zur führenden Offerte den Zuschlag nicht mehr erreichen können, werden zur Präsentation nicht mehr aufgeboten. Bewertet werden an der Präsentation: - fachliche und persönliche Sicherheit im Auftritt 70% / - besondere, präsentierte Hinweise 30%: |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen, da der ausgeschriebene Auftrag personenbezogen ist. Eine Aufteilung des Auftrags auf mehrere Unternehmungen würde zu einer Verunklärung der Verantwortlichkeiten und zu einer zu starken Verzettelung führen. Subunternehmer können für spezifische Fragestellungen beigezogen werden (siehe 3.6).
> E1: Technische Leistungsfähigkeit Schlüsselpersonen
E.1.1 Koordinator «übergeordnete Baustellenlogistik und temporäre Verkehrsführung»
ein mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbares Referenzobjekt nicht älter als 10 Jahre.
Minimalanforderungen:
- Investitionskosten Gesamtprojekt ≥ CHF 10 Mio.
- Innenstadt
- verschiedene Bauvorhaben - Koordination zwischen Infrastruktur-, Entwicklungs- und Hochbauprojekten
- Projekt mit mehreren Bauherrschaften und/oder Anspruchsgruppen
- Führung einer Gruppe (z.B. "Task Force") während der Realisierungsphase
Die Beilage 2 ist vollständig auszufüllen.
E.1.2 Koordinator «übergeordnete Baustellenlogistik und temporäre Verkehrsführung» Stv.
ein mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbares Referenzobjekt nicht älter als 10 Jahre.
Minimalanforderungen:
- Investitionskosten Gesamtprojekt ≥ CHF 5 Mio.
- Innenstadt
- verschiedene Bauvorhaben - Koordination zwischen Infrastruktur-, Entwicklungs- und Hochbauprojekten
- Projekt mit mehreren Bauherrschaften und/oder Anspruchsgruppen
- Mitarbeit in einer Gruppe (z.B. "Task Force") während der Realisierungsphase
Die Beilage 2 ist vollständig auszufüllen.
E.1.3 Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Der Anbietende bestätigt mit dem ausfüllen der Beilage 8, dass die angegebenen Schlüsselpersonen im ausgewiesenen Zeitumfang für das Mandat zur Verfügung stehen.
Die Beilage 8 ist vollständig auszufüllen.
> E2: Bereitschaftserklärung
E.2.1 Anbietende stimmen einer personenbezogenen Vergabe zu. Verlässt die Schlüsselperson Koordinator die auftragnehmende Unternehmung, kann der Auftraggeber den Auftrag zu den vertragsgemässen Konditionen der Schlüsselperson übertragen, sofern die generellen Teilnahmevoraussetzungen eines öffentlichen Auftrags gegeben sind. Beilage 9 ist vollständig auszufüllen.
> E3: Sprachkenntnisse
E.3.1 Die Schlüsselpersonen haben nachzuweisen, dass sie sich Deutsch einwandfrei ausdrücken können. Das Eignungskriterium wird anhand der eingereichten Unterlagen geprüft.
Die Eignungskriterien sind „Musskriterien“. Sie werden mit erfüllt / nicht erfüllt beurteilt. Angebote welche nicht alle Eignungskriterien erfüllen, werden von der weiteren Beurteilung ausgeschlossen.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).
1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)
Mit der Offerteingabe sind Referenzen (siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien) mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzen zu den Schlüsselpersonen (Zuschlagskriterium) führt auf jeden Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten. Das Nichteinreichen von Referenzangaben zur Firma (Eignungskriterium) führt zum Ausschluss vom Verfahren.
2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Baubewilligung.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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