Ausschreibung 1230463: Instandsetzung Hauenstein-Basistunnel

Publiziert am: 30. November 2021

Schweizerische Bundesbahnen

Der Auftrag beinhaltet die Instandsetzung des Hauenstein Basistunnel (HBT) mit dem Ziel die Verfügbarkeit des Tunnelsystems für weitere 25 Jahre sicherzustellen. Die Instandsetzungsarbeiten im Doppelspurtunnel erfolgen unter Betrieb. Die Rohbau- und Elektroarbeiten erfolgen in Nachtschichten mit 1/6 Sperren des Tunnels. Nach Abschluss der einzelnen Nachtschichten muss der Tunnel jeweils an den Betrieb übergeben werden. Die Fahrbahnerneuerung erfolgt während dem Sommerfahrplan mit einer durchgehenden 3/6 Sperre des Tunnels. Beim Bauablauf ist dabei somit darauf zu achten, dass der laufende Bahnbetrieb möglichst geringfügig beeinträchtigt wird und stabile sowie sichere Verhältnisse für den Betrieb sind zu gewährleisten.

Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 Ziffer 133
(BesoBe)


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. November 2021 Publikationsdatum
30. November 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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13. Dezember 2021 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt

17. Februar 2022 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Eingabe des Angebotes für Vorbefasste:
Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Instandsetzung Hauenstein Basistunnel“

28. Februar 2022 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Eingabe des Angebotes für Vorbefasste:
Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Instandsetzung Hauenstein Basistunnel“

3. Oktober 2022 Geplanter Projektstart
30. September 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr.(max. 30%)

EK3: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

Nachweis zu EK1:

N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:

Bauausführung
N1.1 Fahrbahn (Fahrbahnerneuerung mit Sohlen- oder Planieabsenkung einer Doppelspurstrecke unter Betrieb, Bausumme > 5 Mio., 10 Jahre)

N1.2 Sanierungsmassnahmen Tunnel (Gewölbe und Entwässerung im Eisenbahntunnel unter Betrieb, Bausumme > 1.0 Mio., 10 Jahre)

N1.3 Schachtausbau (Betonierarbeiten in einem vertikalen Schacht, Länge > 20 m, 15 Jahre)

N1.4 Ausbruchsarbeiten für Nischen in Eisenbahntunnel unter Betrieb (10 Jahre)

N1.5 Kabel, technische Anlagen und Einbau von Ringleitungen (schienengebundener Kabelzug und Montage technischer Anlagen in Eisenbahntunnel, unter Betrieb, Bausumme > 2.0 Mio., 10 Jahre)

Projektierung (Phase 51):
N1.6 Projektierung (Phase 51) für Fahrbahn (Fahrbahnerneuerung mit Sohlen- oder Planieabsenkung einer Doppelspurstrecke unter Betrieb, 10 Jahre)

N1.7 Projektierung (Phase 51) Schachtausbau (Betonierarbeiten in einem vertikalen Schacht, > 20 m, 15 Jahre)

N1.8 Projektierung (Phase 51) Ausbruchsarbeiten für Nischen in Eisenbahntunnel unter Betrieb (10 Jahre)

N1.9 Projektierung (Phase 51) Kabel und technische Anlagen (schienengebundener Kabelzug und Montage technischer Anlagen in SBB Eisenbahntunnel, 10 Jahre)

Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

Für die Nachweise N 1.1 und N1.6 können auch zwei Referenzprojekte für die "Fahrbahnerneuerung" und "die Sohlen- oder Planieabsenkung" abgegeben werden, wobei die Bausumme > 5.0 Mio. gesamthaft erfüllt werden muss.

Für den Nachweis N 1.5 können auch zwei verschiedene Referenzprojekte für den Einbau der "Kabel und technischen Anlagen" und die "Ringleitungen" abgegeben werden, wobei die Bausumme > 2.0 Mio. gesamthaft erfüllt werden muss.

Nachweis zu EK2:
N2 Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)

Nachweis zu EK3:
N3 Der Anbieter bezeichnet den Garanten für die vorgesehene Erfüllungsgarantie und bestätigt, diese innerhalb eines Monats nach Vergabeentscheid gemäss Werkvertragsentwurf beibringen zu können.

Nachweis zu EK4:
N4 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Eine Begehung findet am 06.12.2021 statt. Detaillierte Informationen gemäss Teil B2 Ziffer 1.3.1

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1)Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

2) Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

Offizielles Publikationsorgan:

simap

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
markus.saegesser@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1230463 Instandsetzung Hauenstein-Basistunnel