Ausschreibung 1229269: UL 149 Kerzers- Rupperswil, Abschnitte 2+3, Planungsleistung Phase 4+5
Publiziert am: 30. November 2021
Schweizerische Bundesbahnen
Im Rahmen des Ausbaus des Übertragungsnetzes zur Erhöhung der Versorgungs- und Betriebssicherheit beabsichtigen die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) die bestehende 132-kV-Übertragungsleitung Kerzers-Rupperswil altersbedingt zu erneuern und gleichzeitig die Übertragungskapazität zu erhöhen. Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen.
Die Leitung (Alte Mittellandleitung UL 149) Kerzers-Rupperswil hat heute eine Übertragungsleistung von 2x65 MVA, künftig soll eine solche von 2x125 MVA verfügbar sein.
Die Leitung wird etappenweise umgebaut.
Die SBB muss einen Ersatz / Neubau der Bahnstromleitung auf der 132kV Spannungsebene umsetz- en, um:
• die Versorgungssicherheit zu verbessern / stabilisieren
• die alte Bausubstanz der aktuellen Freileitung zu erneuern
• die Erhöhung des Leistungsbedarfs zu ermöglichen (doppelte Übertragungskapazität)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kallnach-Seedorf-Krälligen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
30. November 2021 | Publikationsdatum | |
30. November 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. Januar 2022 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
24. Februar 2022 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: „BITTE NICHT ÖFFNEN / UL 149 - Planungsleistung, SIA-Phasen 4 und 5“ |
28. Februar 2022 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: „BITTE NICHT ÖFFNEN / UL 149 - Planungsleistung, SIA-Phasen 4 und 5“ |
1. April 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Werden nicht zugelassen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr.(max. 30%)
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Nachweis zu EK1
N11 Projektreferenz der letzten zehn Jahre mit vergleichbarer Aufgabenstellung mit Freileitungsanlagen im 16.7-Hz oder 50 Hz-Bereich für jede der folgenden Sparten:
N1.1 Gesamtplanung
N1.2 Fachplanung
N1.3 Örtliche Montageleitung
N1.4 Örtliche Bauleitung
Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden.
Die Referenzobjekte für die Gesamt- und Fachplanung müssen die SIA-Phasen 4 «Ausschreibung» und
SIA-Phase 5 «Realisierung» nachgewiesen werden.
Die Referenzobjekte für die örtliche Montage- und Bauleitung müssen die SIA-Teilphasen 52 «Ausführung» und 53 «Inbetriebnahme, Abschluss» nachgewiesen werden.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Nachweis zu EK2:
N2 Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)
Nachweis zu EK3:
N3 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems.
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1)
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
2)
Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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