Ausschreibung 1226829: (21084) 805 Zielvereinbarungen post 2020 (Los 6)

Publiziert am: 9. November 2021

Bundesamt für Energie, Sektion Industrie und Dienstleistungen

Das Bundesamt für Energie (BFE) setzt sich unter anderem für die Senkung der CO2-Emissionen ein. Ein zentrales Instrument zur Senkung der CO2-Emissionen sind Zielvereinbarungen, welche zwischen dem Bund oder den Kantonen und den Unternehmen getroffen werden. Für die Qualitätssicherung der Zielvereinbarungen werden mit der vorliegenden Ausschreibung fünf Anbieter beschafft. Diese Anbieter stellen Auditoren zur Verfügung, die einen Teil der Zielvereinbarungen prüfen und bei Bedarf Verbesserungen veranlassen.

Grundauftrag: Es werden keine Grundleistungen ausgeschrieben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Diverse Orte, Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71318000: Beratungsdienste von Ingenieurbüros
  • 71314300: Beratung im Bereich Energieeinsparung
  • 90714000: Umweltaudit
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. November 2021 Publikationsdatum
9. November 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

23. November 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

20. Dezember 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

23. Dezember 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2022 Geplanter Projektstart
30. Juni 2032 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
300 Punkte ZK 01 Preis
300 Punkte ZK 02 Klar strukturierte und übersichtliche Auftragsanalyse
200 Punkte ZK 03 Fachgebiete der Energietechnik
200 Punkte ZK 04 Mehrsprachigkeit

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter verfügt über Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen bezüglich folgender Themen:
• klima- und energiepolitischen Rahmenbedingungen in der Schweiz
• mit dem vorliegenden Auftrag verbundenen Artikeln in der Energie- und CO2-Gesetzgebung (siehe Anhänge 021 bis 024)
• Energie- und Verfahrenstechnik
• Verminderung der CO2-Emissionen in der Schweiz im Industrie- und Dienstleistungssektor oder bei der öffentlichen Hand
Er weist diese Erfahrung anhand von maximal 4 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach. Die Erfahrungen und Kenntnisse der oben genannten Themen müssen nicht in einer Referenz enthalten sein, sondern können sich aus den 4 Referenzen zusammensetzen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Für die Referenzprojekte ist je ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 003) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Er bestätigt eine Mindestkapazität von 4 Personentagen (mit Spitzenlasten von bis zu 10 Personentagen) pro Monat über den gesamten Leistungszeitraum aufzuweisen. Zudem bestätigt er, dass er eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten nach Annahme des Auftrags von der Bedarfsstelle gemäss Pflichtenheft (Ziffer 3.3) gewährleisten und diese Dienstleistung in mindestens einer der drei Sprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch (entsprechend den unter ZK 04 angebotenen Sprachen) erbringen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen (gemäss Angaben im Anhang 006).

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, der die Rolle des SPOC innehat (eine der unter EK03 angebotenen Personen), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, eine Schlüsselperson einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich) mit der Bedarfsstelle kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in mindestens einer der drei Sprachen (schriftlich) Deutsch, Französisch oder Italienisch (entsprechend den unter ZK 04 angebotenen Sprachen) erstellen und abliefern kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Nachweise dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Deutsch (mündlich)
• Plausible Begründung der mündlichen Sprachkenntnisse in deutscher Sprache auf Stufe B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Deutsch, Französisch oder Italienisch (schriftlich)
• Sprachdiplom auf Stufe B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)
• Selbständige Bearbeitung von Aufträgen und Projekten im entsprechenden Sprachgebiet im Umfang von mehreren Personentagen.
• Zeugnisse (bestanden oder genügende Note, mindestens Note 4, nach schweizerischem Schulnotensystem): Matura, Hochschule, Fachhochschule mit Unterricht in der jeweiligen Sprache, Online Nachweis Migros Klubschule (http://test.klubschule.ch/sprachtest.aspx)

EK06 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 010 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.

EK11 Informatiksicherheit
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Bearbeitung von Kundendaten und deren Aufbewahrung die Anforderungen bezüglich Informatiksicherheit und Datenschutz in vollem Umfang zu erfüllen vermag (siehe AGB gemäss Ziffer 8.4.2 im Pflichtenheft und EK08 im Anforderungskatalog).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung gemäss Anforderungskatalog.

EK12 Gesetzliche Vorgaben
Alle Vorgaben und Regelungen aus der Energie- und CO2-Gesetzgebung und den daraus abgeleiteten Richtlinien und Vollzugsweisungen des Auftraggebers, die den vorliegenden Auftrag betreffen, müssen eingehalten werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung gemäss Anforderungskatalog.

EK13 Anwendung der IT-Lösung des Bundes (Los 2) ab einem zu bestimmenden Zeitpunkt
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, für die Qualitätssicherung (Audits) der Zielvereinbarungen und deren Überwachung (Monitoring), die IT-Lösung des Bundes (Los 2) ohne Einschränkungen zu verwenden.
Die Bedarfsstelle legt den Zeitpunkt zur Nutzung der IT-Lösung des Bundes für den Zuschlagsempfänger fest. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch die IT-Lösung des Bundes (Los 2) zu verwenden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung gemäss Anforderungskatalog.

EK14 Verwendung der Begrifflichkeiten gemäss Bundesvorgaben
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, sämtliche Begrifflichkeiten aus der Energie- und CO2-Gesetzgebung und den daraus abgeleiteten Richtlinien und Vollzugsweisungen zu verwenden (siehe Anhänge 020 bis 026).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung gemäss Anforderungskatalog.

EK15 Teilnahme an Ausbildung
Der Anbieter bestätigt, dass er und seine Auditoren die Auditleistungen nur erbringen dürfen, wenn jede Person, die einen wesentlichen Teil zu den Auditergebnissen beiträgt die Aus- und Weiterbildungen des Bundes regelmässig besuchen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung gemäss Anforderungskatalog.

EK16 Absolvieren der Zertifizierung und Rezertifizierung
Der Anbieter bestätigt, dass er und seine Auditoren die Auditleistungen nur erbringen dürfen, wenn jede Person die einen wesentlichen Teil zu den Auditergebnissen beiträgt, die Zertifizierung und Rezertifizierung (gemäss Pflichtenheft Ziff. 3.2) erfolgreich bestehen.
Er bestätigt, dass er die Gebühren und die Arbeitszeit für die Vorbereitung und Zertifizierung von der Bedarfsstelle nicht vergütet bekommt, sondern dass diese vom Zuschlagsempfänger zu bezahlen sind. Der Betrag für eine Zertifizierung wird in der Preisspanne von ca. CHF 1'000 bis 2'000 sein. Die Auditoren des Zuschlagsempfängers verfügen über genügend Ressourcen, um die obligatorische Zertifizierung zu Beginn der Tätigkeit als Auditor und die Rezertifizierung nach 5 Jahren zu absolvieren und zu bestehen. Der Aufwand ohne Vorbereitung beläuft sich auf ca. 1 Tag pro Jahr.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung gemäss Anforderungskatalog.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Energie, Sektion Industrie und Dienstleistungen
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1226829 (21084) 805 Zielvereinbarungen post 2020 (Los 6)