Ausschreibung 1225317: Generalplaner - 4mK Erdbeergrabenbrücke, Birsigbrücken
Publiziert am: 27. Oktober 2021
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Im Rahmen des 4mK-Projekts ist die Strecke Basel St. Johann (Landesgrenze) bis Basel SBB auf das Lichtraumprofil EBV3 anzupassen. Die vorgesehenen Arbeiten sind unter Berücksichtigung der bahnbetrieblichen Aspekte im vorgegebenen Terminrahmen, in der geforderten Qualität und unter Wahrung der Sicherheitsaspekte wirtschaftlich zu projektieren und auszuführen. Das vorliegende Mandat umfasst die Generalplanerleistungen für den Streckenabschnitt mit den beiden Bahnhöfen Bahnhof Basel St. Johann und Basel SBB sowie dem Kannenfeld- und Schützenmatttunnel. Weiter sind der Neubau und die Instandsetzung von Brückenbauwerken zu projektieren. Das Mandat umfasst die Phasen Bauprojekt und Bewilligungsverfahren/Auflageprojekt sowie optional das Ausführungsprojekt und die Bauleitung. Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Basel SBB - Basel St. Johann |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
27. Oktober 2021 | Publikationsdatum | |
27. Oktober 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. November 2021 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
16. Dezember 2021 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Eingabe der Angebote für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (reto.braegger@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
22. Dezember 2021 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Eingabe der Angebote für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (reto.braegger@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
15. März 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK1:
Erfahrungen des Anbieters als Generalplaner im Infrastrukturbau (Verkehr)
EK2:
Erfahrung des Anbieters bzw. seines Subplaners im Ingenieurbau (Brückenbau, Tunnelbau, Stützbauwerke)
EK3: Erfahrungen des Anbieters bzw. seines Subplaners im Bereich Gleisbau (Fahrbahn)
EK4: Erfahrungen des Anbieters bzw. seines Subplaners im Bereich Kabel von Bahnprojekten
EK5: Erfahrungen des Anbieters bzw. seines Subplaners im Bereich Technische Anlagen/Telekommunikation
EK6: Erfahrungen des Anbieters bzw. seines Subplaners im Bereich Bahnzugang/Architektur
EK7: Erfahrungen des Anbieters bzw. seines Subplaners im Bereich Umwelt/Geologie
EK8: Erfahrungen des Anbieters bzw. seines Subplaners im Bereich der Bauphasenplanung von Bahnprojekten
EK9: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%)
EK10: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Zu EK1:
N1:1 Projektreferenz im Infrastrukturbau (Verkehr) in den letzten 15 Jahren
- Gesamtvolumen > 50 Mio. CHF
- Leistungsfunktion in der Projektierungs- und Realisierungsphase
Zu EK2:
N2:1 Projektreferenz im Ingenieurbau in den letzten 15 Jahren
- Realisierung unter Bahnbetrieb
- Investitionsvolumen > 10 Mio. CHF
- Massgebliche Funktion in der Planung einer Bahnbrücke (Instandsetzung oder Neubau) oder einer Strassenbrücke über die Bahn in der Projektierungsphase und Realisierungsphase
- Massgebliche Funktion in der Planung eines Bahntunnels in der Projektierungs- und Realisierungsphase
Zu EK3:
N3:1 Projektreferenz im Bereich Gleisbau (Fahrbahn) in den letzten 15 Jahren
- Investitionsvolumen > 5 Mio. CHF
- Massgebliche Funktion in der Planung der Fahrbahn mit Normalspurweite (Gleis- oder Weichenbau) in der Projektierungs- und Realisierungsphase
Zu EK4:
N4: 1 Projektreferenz im Bereich Kabel in den letzten 15 Jahren
- Investitionsvolumen > 1 Mio. CHF
- Massgebliche Funktion in der Kabel- und Kabeltiefbauplanung von einem Bahnprojekt in der Projektierungs- und Realisierungsphase
Zu EK5:
N5: 1 Referenzprojekt im Bereich Technische Anlagen/Telekommunikation in den letzten 15 Jahren
- Investitionsvolumen > 1 Mio. CHF
- Massgebliche Funktion in der Planung von Mittelspannungsanlagen in der Projektierungs- und Realisierungsphase
Zu EK6:
N6: 1 Projektreferenz im Bereich Bahnzugang/Architektur in den letzten 15 Jahren
- Investitionsvolumen > 3 Mio. CHF
- massgebliche Funktion der architektonischen Gestaltung von Publikumsanlagen oder Fussgängerpasserellen in der Projektierungs- und Realisierungsphase
- Erfahrung in fotorealistischen Visualisierungen
Zu EK7:
N7: 1 Projektreferenz im Bereich Umwelt in den letzten 15 Jahren
- Investitionsvolumen > 5 Mio. CHF.
- im städtischen Umfeld
- massgebliche Funktion in der Umweltplanung/Geologie (z.B. Materialbewirtschaftung)
Zu EK8:
N8: 1 Projektreferenz im Bereich Bauphasenplanung in den letzten 15 Jahren
- Investitionsvolumen >20 Mio. CHF
- massgebliche Funktion in der Bauphasenplanung von einem unter Bahnbetrieb realisierten Projekt
Zu EK9:
N9: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en)
Zu EK10:
N10: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1)
Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.
2)
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...