Ausschreibung 1223069: LEM-GLS/Dimitri Simos/Suivi plateforme de gestion des matériaux
Publiziert am: 8. Oktober 2021
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Ausarbeitung des Ausführungsprojekts, die Begleitung der Realisierung und die Begleitung der Nutzung der Plattform durch die Koordination der Bedürfnisse der verschiedenen Lose des Bahnhofs Lausanne.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
1020 Renens (VD) |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. Oktober 2021 | Publikationsdatum | |
8. Oktober 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. November 2021 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
17. Dezember 2021 | Abgabetermin 00:00 | Bedingungen Formvorschriften |
19. Dezember 2021 | Offertöffnung | Bedingungen Formvorschriften |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.
Eignungskriterien:
Die Bewertung der Eignung erfolgt anhand der folgenden verbindlichen Qualifikationskriterien (Q):
Q1: Ausreichende personelle und technische Kapazitäten für die Planung und Überwachung von Tiefbauarbeiten in der Nähe von Gleleisen.
Q2: Ausreichende personelle und technische Kapazitäten für die Betriebsüberwachung.
Q3: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%)
Q4: Ausreichendes Qualitätsmanagement
Nachweise zu den Qualifikationskriterien:
Nachweise zum Kriterium Q1:
J1: eine Projektreferenz für die Planung und Überwachung von Tiefbauarbeiten auf oder in der Nähe der Gleise.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil
Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Nachweise zum Kriterium Q2:
J2: eine Projektreferenz für die Verwaltung einer Logistikplattform oder einer Baustelle in der Realisierungsphase die eine grossen Aushubmenge (mindestens 10.000 m3) produziert hat.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil. Das Aushubvolumen muss angegeben werden.
Die geforderte Referenz muss vom Anbieter oder einem ARGE-Mitglied stammen.
Nachweise zum Kriterium Q3:
J3: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en)
Nachweise zum Kriterium Q4:
J4: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 und 14001 oder Beschreibung des eigenen, nicht zertifizierten Qualitätssystems. (Bei Konsortien wird der Nachweis nur von der federführenden Firma verlangt).
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss der Ausschreibungsunterlagen
Datum / Uhrzeit: 21.10.2021 um 10h30
Treffpunkt: Av. Longemalle 14, Renens (VD)
Auskunft: Dimitri.simos@sbb.ch
Programm: Besichtigung des Areals.
Teilnehmende: 1 (max. 2) Teilnehmer pro Anbieter
Schutzausrüstung: Gemäss RTE20100, oranges Gilet und zugelassene Sicherheitsschuhe sind für die Begehung obligatorisch, es besteht Helmpflicht, helle Kopfbedeckungen sind untersagt.
Sprache: Französisch
Anmeldung: Bis am 20.10.2021, 12h00 an dimitri.simos@sbb.ch
Parkplätze: Ja
Bemerkungen: Eine Teilnahme wird dringend empfohlen. Die an der Begehung vermittelten Kenntnisse vor Ort werden bei der Bewertung der Angebote als bekannt vorausgesetzt (SIA 118 Artikel 16).
Grundsätzlich werden keine Fragen beantwortet, ausgenommen Verständnisfragen. Fragen von Relevanz werden aufgenommen und im Rahmen der Fragerunde allen Teilnehmern beantwortet.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die ARGE Bergamote, zusammengesetzt aus den Büros Biol Conseils SA in Lausanne, SD Ingénierie Neuchâtel SA in Peseux und B+C Ingénieurs SA in Montreux haben das Vorprojekt, das Auflageprojekt und die Ausschreibung sowie das im Dokument B2 aufgeführte Leistungsverzeichnis B1 – Leistungsbeschrieb erarbeitet. Die relevanten, durch die ARGE erstellten Projektunterlagen sind dem Projektbeschrieb beigelegt. Die ARGE Bergamote bzw. die Büros, aus denen sich die ARGE zusammensetzt, sind von der Teilnahme an dieser Ausschreibung als Einzelunternehmen, als Mitglieder eines Konsortiums und auch als Unterauftragnehmer ausgeschlossen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Rue de la Gare de triage 5
1020 Renens
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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