Ausschreibung 1222469: Mobilitätskorridor Mittleres Rheintal - Planer ZMB
Publiziert am: 18. Oktober 2021
Verein Agglomeration Rheintal
Im Rahmen des vorliegenden Projekts sollen anhand von Netzergänzungen und flankierenden Massnahmen Mobilitätslösungen für den MIV, den Fuss- und Veloverkehr und den öffentlichen Verkehr im Projektperimeter gefunden werden.
Durch das vorliegend ausgeschriebene Mandat sind in diesem Zusammenhang Leistungen in Bezug auf die Durchführung einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) zu erbringen. Ein detaillierter Leistungsbeschrieb kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Es sind seitens Auftraggeber Kooperationen zwischen Schweizer und österreichischen Büros erwünscht.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Mittleres Rheintal |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. Oktober 2021 | Publikationsdatum | |
18. Oktober 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
6. Dezember 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
5. November 2021 | Frist für Fragen | Die Antworten zu allen Fragen werden auf der Simap-Plattform im Frage-/Antwortforum voraussichtlich bis zum 12.11.2021 aufgeschaltet. |
6. Dezember 2021 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebotscouvert muss verschlossen und mit dem Vermerk "NICHT ÖFFNEN – Planerleistungen Mobilitätskorridor Mittleres Rheintal" versehen, bis spätestens 06.12.2021 an die unter 1.1 genannte Adresse eingereicht werden. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer Poststelle. |
13. Dezember 2021 | Offertöffnung | Das Angebotscouvert muss verschlossen und mit dem Vermerk "NICHT ÖFFNEN – Planerleistungen Mobilitätskorridor Mittleres Rheintal" versehen, bis spätestens 06.12.2021 an die unter 1.1 genannte Adresse eingereicht werden. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer Poststelle. |
1. März 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Zulässig (vgl. Ausschreibungsunterlagen)
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1. Die Firmen Helbling Beratung + Bauplanung AG und BauherrenBoutique GmbH sind derzeit als Bauherrenunterstützung im gegenständlichen Projekt tätig und sind daher aufgrund ihrer Vorbefassung nicht zur Teilnahme am Verfahren zugelassen.
2. Die Einreichung eines Angebots verpflichtet den Auftraggeber nicht zur Vergabe der Leistungen. Die Anbieter werden mittels Zuschlagsverfügung schriftlich über den Zuschlag informiert. Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzliche Angaben und Nachweise vor der Vertragsunterzeichnung einzufordern. Der Zuschlag erfolgt vorbehältlich der Finanzierung.
3. Durch das Einreichen eines Angebots bekundet der Anbieter sein Einverständnis mit dem Vergabeverfahren. Der Anbieter wird für seine Eingabe nicht entschädigt.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen freihändig gemäss Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 21.04.1998 (VöB sGS 841.11, Stand 23.03.2010) Art. 16 Abs. 1 lit. m an den Zuschlagsempfänger respektive die Zuschlagsempfänger des vorliegenden Auftrags zu vergeben.
www.simap.ch
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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