Ausschreibung 1217801: Instandsetzung Hauenstein-Basistunnel
Publiziert am: 4. Oktober 2021
Schweizerische Bundesbahnen
Die Instandsetzungsarbeiten im Doppelspurtunnel erfolgen unter Betrieb. Die Arbeiten werden dabei grösstenteils in Nachtschichten mit 1/6-Teilsperren des Tunnels (einseitige Gleissperre auf 1/3 der Tunnellänge) ausgeführt. Nach Abschluss der einzelnen Nachtschichten muss der Tunnel jeweils an den Betrieb übergeben werden. Beim Bauablauf ist darauf zu achten, dass der laufende Bahnbetrieb möglichst nicht beeinträchtigt wird und stabile, sichere Verhältnisse für den Betrieb gewährleistet sind. Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 Ziffer133
Für die Realisierung des Projekts schreiben die SBB die Leistungen als «Generalunternehmer Plus» (GU+) aus. Dabei erstellt der Unternehmer zusätzlich auch das Ausführungsprojekt (Phase 51 nach SIA) für die Anlagen, mit deren Realisierung er beauftragt ist. Die Qualitätskontrolle durch die örtliche Bauleitung ist durch den Unternehmer sicherzustellen und wird übergeordnet durch den Owner’s Engineer geleitet.
(BesoBe)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Oktober 2021 | Publikationsdatum | |
4. Oktober 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. November 2021 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt |
27. Januar 2022 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: „BITTE NICHT ÖFFNEN / Instandsetzung Hauenstein Basistunnel“ |
1. Februar 2022 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: „BITTE NICHT ÖFFNEN / Instandsetzung Hauenstein Basistunnel“ |
3. Oktober 2022 | Geplanter Projektstart | |
30. September 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr.(max. 30%)
EK3: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Nachweis zu EK1
N1 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:
Bauausführung
N1.1 Fahrbahn (Doppelspurtunnel mit Sohlenabsenkung unter Betrieb, Bausumme > 5 Mio., 10 Jahre)
N1.2 Sanierungsmassnahmen Tunnel (Gewölbe und Entwässerung in Doppelspurtunnel unter Betrieb, Bausumme > 1.0 Mio., 10 Jahre)
N1.3 Schachtausbau (Betonierarbeiten in einem vertikalen Schacht, Länge > 20 m, 15 Jahre)
N1.4 Ausbruchsarbeiten für Nischen in Eisenbahntunnel unter Betrieb (10 Jahre)
N1.5 Kabel, technische Anlagen und Einbau von Ringleitungen (schienengebundener Kabelzug und Montage technischer Anlagen in Eisenbahntunnel, unter Betrieb, Bausumme > 2.0 Mio., 10 Jahre)
Projektierung (Phase 51):
N1.6 Projektierung (Phase 51) für Fahrbahn (Doppelspurtunnel mit Sohlenabsenkung unter Betrieb, 10 Jahre)
N1.7 Projektierung (Phase 51) Schachtausbau (Betonierarbeiten in einem vertikalen Schacht, > 20 m, 15 Jahre)
N1.8 Projektierung (Phase 51) Ausbruchsarbeiten für Nischen in Eisenbahntunnel unter Betrieb (10 Jahre)
N1.9 Projektierung (Phase 51) Kabel und technische Anlagen (schienengebundener Kabelzug und Montage technischer Anlagen in SBB Eisenbahntunnel, 10 Jahre)
Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Für den Nachweis N 1.5 können auch zwei verschiedene Referenzprojekte für den Einbau der "Kabel und technischen Anlagen Bausumme > 2.0 Mio." und die "Ringleitungen" abgegeben werden.
Nachweis zu EK2:
N2 Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)
Nachweis zu EK3:
N3 Der Anbieter bezeichnet den Garanten für die vorgesehene Erfüllungsgarantie und bestätigt, diese innerhalb eines Monats nach Vergabeentscheid gemäss Werkvertragsentwurf beibringen zu können.
Nachweis zu EK4:
N4 Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
Eine Begehung findet am 25.10.2021 statt. Detaillierte Informationen gemäss Teil B2 Ziffer 1.3.1
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1)Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.
2) Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
3) Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der in Ziffer 4.1 der Ausschreibungsbestimmungen genannten Vertragssprache eingereicht werden.
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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